Kann man mit einer Video-Türklingel öffentliche Straßen filmen? Die wichtigste Datenschutzregel ist, dass Sie nur Ihre eigenen Sachen filmen dürfen. Aber Sie machen sich nicht sofort strafbar, wenn Ihre Kamera einen Teil der Straße filmt.
Unser Artikel über Warnaufkleber für Video-Türklingeln hat viele Leserfragen zu den Datenschutzbestimmungen ausgelöst. Viele Leser denken, dass beispielsweise Video-Türklingeln, Sicherheitskameras und Dashcams in Autos öffentliche Straßen filmen dürfen.
Die Leute denken, dass das kein Problem ist, weil man auch mit dem Handy auf der Straße filmen kann. „Aber das ist nicht auf unbestimmte Zeit erlaubt“, sagt Arno Lodder, Professor für Internetrecht von der VU Universität Amsterdam. „In dem Moment, in dem du anfängst, Menschen heranzuzoomen oder ihnen beim Filmen zu folgen, überschreitest du eine Grenze.“
Mit einer Überwachungskamera oder einer Video-Türklingel können Sie (in den meisten Fällen) niemandem folgen. Aber laut Lodder muss man einen guten Grund haben, eine solche Kamera zu installieren. Zum Beispiel, wenn in Ihren Schuppen mehrfach eingebrochen wurde. „Du musst die Kamera so aufhängen, dass nur dein Ziel erreicht wird“, sagt Lodder. „Wenn Sie mit der Kamera neben Ihrem Schuppen auch noch einen großen Teil der Straße filmen, schießt die Kamera über ihr Ziel hinaus.“ Doch ein Stück Straße lässt sich oft nur schwer vermeiden.
Verwenden Sie Ihren gesunden Menschenverstand
Laut Lodder sollte man bei der Verwendung von Kamerasystemen den gesunden Menschenverstand walten lassen. Fragen Sie sich immer: Ist das, was ich tue, vernünftig? Oder: Was würde ich denken, wenn jemand anderes dies tun würde?
„Man kann zum Beispiel eine komplette Autofahrt mit einer Dashcam filmen“, erklärt Lodder. „Aber was nützen die Bilder, wenn während der Fahrt nichts passiert ist? Man sollte sie eigentlich sofort entfernen.“
Viele Dashcams speichern Aufnahmen, bis die Speicherkarte voll ist. Danach werden die ältesten Bilder überschrieben. Aber dann verstoßen Sie gegen alle AVG-Regeln, weil Sie die Bilder länger als nötig aufbewahren.
Verwenden Sie die Video-Türklingel nicht, um den Nachbarn auszuspionieren
Gleiches gilt für eine Video-Türklingel. „Das braucht man, um zu sehen, wer vor der Tür steht, nicht, um zu sehen, was der Nachbar macht“, scherzt Lodder. „Was nützt es, diese Bilder 30 Tage lang aufzubewahren, wenn nichts passiert ist?“
Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. „Die wichtigste Regel ist, dass man nur seine eigenen Sachen filmen darf“, schreibt die AP der Stufenplan für eine Kamera in Ihrem Haus. „Sie dürfen also nicht das Grundstück der Nachbarn oder die öffentliche Straße filmen.“
Laut AP sollte man sich deshalb eine Kamera kaufen, die man möglichst gut einstellen kann. „Damit man nicht – oder so wenig wie möglich – das Nachbargrundstück oder die öffentliche Straße filmt.“