Das Wahlgremium von Pak deutet an, dass es im Fall von Missachtung einen Gefängnisprozess gegen Imran Khan geben könnte

Das Wahlgremium von Pak deutet an dass es im Fall
ISLAMABAD: Pakistans oberstes Wahlgremium hat am Donnerstag angedeutet, dass es möglicherweise einen Prozess im Gefängnis gegen den inhaftierten ehemaligen Premierminister anstrebt Imran Khan in einem Verachtungsfall aufgrund von Sicherheitsbedenken, die das Innenministerium geäußert hatte. Die Wahlkommission von Pakistan (ECP) führte die Anhörung des im vergangenen Jahr gegen Khan und seine ehemaligen Parteiführer – Fawad Chaudhry und Asad Umar – eingeleiteten Verfahrens durch, weil sie angeblich „maßlose“ Ausdrücke gegenüber dem obersten Wahlkommissar und dem Wahlwächter verwendet hatten.
Das ECP-Mitglied aus Sindh Nasir Durrani teilte Khans Anwalt Shoaib Shaheen während der Anhörung am Donnerstag mit, dass das Innenministerium einen Bericht vorgelegt habe, wonach der ehemalige Ministerpräsident aus Sicherheitsgründen nicht vorgestellt werden könne, und dass es außerdem vorgeschlagen habe, den Prozess im Adiala-Gefängnis Rawalpindi abzuhalten, wo er inhaftiert sei.
„Das Innenministerium hat einen Bericht vorgelegt, in dem es betont, dass Imran aufgrund der aktuellen Umstände nicht vorgeführt werden könne. Es heißt, dass ein Gefängnisprozess durchgeführt werden könne“, erklärte Durrani.
Die ECP lehnte einen Einwand von Shaheen ab, dass der Gefängnisprozess gegen einen führenden Parteiführer ein falsches Signal senden würde, schreckte jedoch davor zurück, einen Gefängnisprozess anzuordnen.
Später vertagte die ECP die Anhörung auf den 6. Dezember.
Die Entwicklung erfolgt, da Khans Anhörungen in den Fällen Toshakhana, Chiffre und Al-Qadir Trust aus Sicherheitsgründen bereits auf dem Gelände des Adiala-Gefängnisses durchgeführt wurden.
Unabhängig davon erschien Umar in dem Fall auch vor der ECP und teilte dem Gremium mit, dass er sich aus der Politik zurückgezogen habe. Er reichte auch eine schriftliche Antwort an das ECP ein.
Chaudhry erschien jedoch nicht, da er sich in einem anderen Fall in der Obhut der Behörden befand.

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