Das Verbot der Diskriminierung von LGBTI-Personen und Behinderten ist ausdrücklich in der Verfassung enthalten | Politik

Das Verbot der Diskriminierung von LGBTI Personen und Behinderten ist ausdruecklich


Artikel 1 der Verfassung besagt ausdrücklich, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Behinderung nicht diskriminiert werden dürfen. Diesem Vorschlag hat der Senat am Dienstag zugestimmt. Interessenverbände sprechen von einem historischen Sieg.

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