Delta Airlines hat ein sehr spezifisches Memo an diejenigen herausgegeben, die sich für die Stellen als Flugbegleiter bei der Fluggesellschaft bewerben möchten. Die Bewerber müssen angemessene Unterwäsche tragen, diese darf jedoch nicht sichtbar sein, heißt es in dem augenbrauenhochziehenden Memo. Auf die Frage, warum sie etwas so Offensichtliches erwähnen müssten, sagte ein Delta-Sprecher gegenüber Daily Mail, ihre Absicht sei es gewesen, „spezifischer“ zu sein.
„Im Interesse der Transparenz und Klarheit für alle potenziellen Kandidaten ermutigen wir die Leute, sich ‚für den Erfolg zu kleiden‘ und einen großartigen ersten Eindruck zu machen, wenn sie in die Reihen der Flugbegleiter einsteigen wollen“, fügte der Sprecher hinzu.
Dies ist nur ein Punkt in dem zweiseitigen Memo, in dem es unter anderem darum geht, dass die Bewerber keine neonfarbenen oder bunten Fingernägel haben dürfen und wie lang ihre Wimpern sein sollen usw. Alle Mitarbeiter müssen stets auf persönliche Sauberkeit und Hygiene achten, Wimpern sollten natürlich aussehen und extreme Länge und Volumen sollten vermieden werden. Gesichtshaare müssen gestutzt und ordentlich gepflegt sein, heißt es in dem Memo. Sichtbare Tattoos sind nicht erlaubt und müssen durch Kleidung oder wasserfestes Make-up, aber nicht durch Pflaster, abgedeckt werden.
Die Fingernägel müssen sauber, gepflegt und geschnitten sein, und wenn doch, sollte der Lack nicht abgesplittert sein.
„Flugbegleiter bei Delta verbringen die meiste Zeit mit unseren Kunden und sind das Aushängeschild unserer Fluggesellschaft. Sie müssen mit Leidenschaft daran arbeiten, das Erlebnis jedes einzelnen Kunden zu verbessern und gleichzeitig die Marke Delta zu verkörpern“, heißt es in den Anforderungen an das Erscheinungsbild bei der Einstellung von Flugbegleitern.
Zum Duft besagt die Richtlinie, dass Aftershave, Eau de Cologne und Parfüm verwendet werden dürfen, aber nur sparsam aufgetragen werden müssen. Zur Länge der Haare heißt es in dem Memo, dass sie nicht gefärbt werden dürfen, da die Locken einen natürlich wirkenden Farbton haben müssen. Haare, die die Schultern berühren oder länger als diese sind, müssen vollständig zurückgekämmt und mit einem Pferdeschwanz, Dutt oder Zopf von den Augen weggebunden werden. Wenn der Pferdeschwanz über die Rückenmitte hinausreicht, muss er hochgesteckt werden.
Gesichtspiercings sind bis auf ein einzelnes seitliches Nasenpiercing nicht erlaubt. Pro Ohr sind maximal zwei Ohrringe erlaubt.
„Im Interesse der Transparenz und Klarheit für alle potenziellen Kandidaten ermutigen wir die Leute, sich ‚für den Erfolg zu kleiden‘ und einen großartigen ersten Eindruck zu machen, wenn sie in die Reihen der Flugbegleiter einsteigen wollen“, fügte der Sprecher hinzu.
Dies ist nur ein Punkt in dem zweiseitigen Memo, in dem es unter anderem darum geht, dass die Bewerber keine neonfarbenen oder bunten Fingernägel haben dürfen und wie lang ihre Wimpern sein sollen usw. Alle Mitarbeiter müssen stets auf persönliche Sauberkeit und Hygiene achten, Wimpern sollten natürlich aussehen und extreme Länge und Volumen sollten vermieden werden. Gesichtshaare müssen gestutzt und ordentlich gepflegt sein, heißt es in dem Memo. Sichtbare Tattoos sind nicht erlaubt und müssen durch Kleidung oder wasserfestes Make-up, aber nicht durch Pflaster, abgedeckt werden.
Die Fingernägel müssen sauber, gepflegt und geschnitten sein, und wenn doch, sollte der Lack nicht abgesplittert sein.
„Flugbegleiter bei Delta verbringen die meiste Zeit mit unseren Kunden und sind das Aushängeschild unserer Fluggesellschaft. Sie müssen mit Leidenschaft daran arbeiten, das Erlebnis jedes einzelnen Kunden zu verbessern und gleichzeitig die Marke Delta zu verkörpern“, heißt es in den Anforderungen an das Erscheinungsbild bei der Einstellung von Flugbegleitern.
Zum Duft besagt die Richtlinie, dass Aftershave, Eau de Cologne und Parfüm verwendet werden dürfen, aber nur sparsam aufgetragen werden müssen. Zur Länge der Haare heißt es in dem Memo, dass sie nicht gefärbt werden dürfen, da die Locken einen natürlich wirkenden Farbton haben müssen. Haare, die die Schultern berühren oder länger als diese sind, müssen vollständig zurückgekämmt und mit einem Pferdeschwanz, Dutt oder Zopf von den Augen weggebunden werden. Wenn der Pferdeschwanz über die Rückenmitte hinausreicht, muss er hochgesteckt werden.
Gesichtspiercings sind bis auf ein einzelnes seitliches Nasenpiercing nicht erlaubt. Pro Ohr sind maximal zwei Ohrringe erlaubt.