Das „Gute“ und „Schlechte“ für Google im IHK-Kartellverfahren

Das „Gute und „Schlechte fuer Google im IHK Kartellverfahren
Das hat das National Company Law Appellate Tribunal (NCLAT) am Mittwoch (29. März) angeordnet Google die im Oktober 2022 von der Competition Commission of India (CCI) verhängte Geldbuße in Höhe von Rs 1.337,76 crore zu zahlen. Die zweiköpfige Bank der NCLAT wies Google an, den Betrag in den nächsten 30 Tagen zu hinterlegen. Das Tribunal gewährte dem Alphabet-eigenen Unternehmen auch teilweise Entlastung, indem es vier von zehn Kartellrichtlinien aufhob.
Ein indisches Berufungsgericht sagte, dass die Feststellungen von CCI zum wettbewerbswidrigen Verhalten von Google korrekt seien und das Unternehmen auch zur Zahlung der Geldbuße verpflichtet sei, hob jedoch vier der zehn kartellrechtlichen Rechtsbehelfe auf, die Google zur Änderung seines Geschäftsmodells auferlegt worden waren.
Die NCLAT befasste sich erneut mit dem Fall, nachdem Google das CCI-Urteil angefochten hatte, das das Unternehmen aufforderte, verschiedene unfaire Geschäftspraktiken in einem Fall im Zusammenhang mit der marktbeherrschenden Stellung seines Android-Betriebssystems zu unterlassen.

Das Schiedsgericht wies die Klage von Google mit der Begründung zurück, dass in der von der CCI durchgeführten Untersuchung, die Google am 30. Oktober 2022 eine hohe Geldstrafe auferlegte, kein Verstoß gegen das natürliche Recht vorliege.
Kleiner Gewinn für Google
Die NCLAT hob vier der zehn Kartellrichtlinien auf, die dem Geschäftsmodell des Unternehmens in diesem Fall auferlegt wurden, berichtete Reuters.
Die CCI-Richtlinien, die aufgehoben wurden, beinhalten die Verpflichtung von Google, den Zugriff auf seine Play Store API zu gestatten, die Verpflichtung von Google, die Deinstallation vorinstallierter Apps zuzulassen, die Verpflichtung von Google, andere App-Stores im Play Store zuzulassen, und die Verpflichtung, Seitenladen zuzulassen von Apps anderer App-Entwickler.

Darüber hinaus wurden die sechs CCI-Richtlinien bestätigt:
– Google kann OEMs nicht zwingen, eine ganze Suite von Apps vorzuinstallieren,
– Google kann seine Apps nicht auf eine bestimmte Weise positionieren,
– Lizenzieren Sie den Play Store an OEMs, die mit der Vorinstallation von Chrome, Search, Maps, YouTube oder einer anderen App verknüpft sind.
– Bezahlen Sie OEMs, um die Exklusivität ihrer Suchdienste aufrechtzuerhalten,
– Google kann OEMs nicht bitten, keine intelligenten Geräte auf Basis von Android-Forks zu verkaufen,
– Google muss Nutzern erlauben, ihre Standardsuchmaschine auszuwählen.

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