Das Greencard-Programm des EB-5 Regional Center wird möglicherweise bald erneut genehmigt: Mitch Wexler von der Anwaltskanzlei Fragomen für Einwanderungsfragen

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MUMBAI: Das investitionsgebundene Green-Card-Programm des EB-5 Regional Center wird wahrscheinlich bald erneut genehmigt, wenn auch mit höheren Investitionsbeträgen für neue Investoren. Damit wird die derzeitige Besorgnis der Beteiligten beendet.
Im Rahmen des EB-5-Programms können Einzelpersonen einen rechtmäßigen Daueraufenthalt (auch bekannt als Green Card) in den Vereinigten Staaten beantragen, wenn sie die erforderlichen Investitionen tätigen und mindestens 10 dauerhafte Vollzeitstellen für amerikanische Arbeitnehmer schaffen. Derzeit müssen Investoren 500.000 US-Dollar in ein Projekt in einem ländlichen Gebiet oder einem Gebiet mit geringer Beschäftigung investieren, andernfalls 1 Million US-Dollar.
Während der Direktinvestitionsweg (bei dem der Investor sein eigenes Unternehmen gründet) weiterhin im Rahmen des EB-5-Programms betrieben wird, wurden fast 90 % der Investitionen über anerkannte regionale Zentren getätigt (die wiederum Unternehmen sponsern) – dies Programm lief am 30. Juni 2021 aus. Seitdem sind die Investoren in der Schwebe gefangen.
Dieses Programm hat in den letzten Jahren das Interesse von vermögenden Privatpersonen mit Sitz in Indien geweckt, aber auch von H-1B-Inhabern mit indischer Staatsangehörigkeit, die sonst eine Ewigkeit auf eine beschäftigungsbasierte Green Card warten müssen. Der EB-5 bot einen schnelleren Weg. Es wurden auch einige Klagen eingereicht, die den Verfall anfechten.

Es gibt jedoch eine gute Nachricht um die Ecke. Mitch Wexler, Partner bei Fragomen, einer globalen Anwaltskanzlei für Immigration, sprach mit TOI über die Entwicklungen.

Gibt es einen Lichtblick für diejenigen, die bereits im Rahmen des EB-5-Programms investiert haben, und die aufstrebenden Investoren?

Nachdem der US-Kongress eine fortlaufende Resolution verabschiedet hat, mit der die Bundesregierung bis zum 11. März 2022 finanziert wurde, wurde anscheinend eine Einigung über einen Gesetzesentwurf zur erneuten Genehmigung des Regional Center-Programms erzielt.

Was sind die Eckpunkte dieses Gesetzentwurfs? Steigt der Investitionsbedarf?

Ab sofort steht der Gesetzentwurf noch zur Genehmigung durch den Bewilligungsausschuss aus und könnte Änderungen unterliegen. Bei Verabschiedung wird der Gesetzentwurf zum „EB-5 Reform and Integrity Act of 2022“.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Mindestinvestitionsbetrag von 500.000 $ auf 800.000 $ für Investitionen in Targeted Employment Areas (TEAs) oder Infrastrukturprojekte und von 1.000.000 $ auf 1.050.000 $ für Investitionen in Nicht-TEAs zu erhöhen. Dies würde am Datum des Inkrafttretens in Kraft treten, das bereits am 11. März 2022 oder vielleicht später im Monat liegen kann. Mit anderen Worten, anhängige Anträge auf Einwanderung von Investoren unterliegen nicht den neuen Regeln oder höheren Investitionsbeträgen.
Der Gesetzentwurf wird das EB-5 Regional Center Program für fünf Jahre bis zum 30. September 2027 neu autorisieren. Dies würde 60 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens in Kraft treten. Es soll ermöglichen, dass ungenutzte EB-5-Visumnummern am Ende des Geschäftsjahres in den EB-5-Visumpool für das folgende Geschäftsjahr übertragen werden. Es strebt auch an, dem Minister für innere Sicherheit oder einem Beauftragten des Ministers die alleinige Befugnis für die Benennung von TEA zu erteilen. Dies würde am Tag der Inkraftsetzung wirksam werden. Darüber hinaus weist es die US Citizenship and Immigration Services (USCIS) an, Vorschriften zu erlassen, die die Anforderungen für die Umschichtung von EB-5-Kapital klarstellen.

Was ist Ihr unmittelbarer Rat an Stakeholder?

Der Gesetzentwurf erlaubt die gleichzeitige Einreichung von I-526-Petitionen und Anträgen auf Anpassung des Status. Dies wäre am Tag der Inkraftsetzung wirksam. Wir würden dann allen Anlegern mit anhängigen I-526-Petitionen empfehlen, die Einreichung solcher Anträge in Betracht zu ziehen, falls sich die Prioritätsdaten später verschieben sollten.
Sollte es im März zu gesetzgeberischen Maßnahmen zur erneuten Genehmigung des Programms kommen, würden die endgültigen Aktionsdaten für die Präferenzkategorie des Regionalzentrums EB-5 sofort für alle Länder außer Festlandchina (das als Stichtag am 22. November 2015 liegen würde) „aktuell“ werden ). Dies bedeutet, dass ein Visum sofort für alle Investoren des Regionalzentrums verfügbar wäre, die nicht auf dem chinesischen Festland geboren wurden und über eine genehmigte I-526-Petition verfügen. Diese Investoren können beantragen, ihren Status zu ändern, wenn sie sich in den Vereinigten Staaten oder im Ausland aufhalten, sie können ihr EB-5-Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat beantragen, sobald sie vom National Visa Center ( NVC) ohne zusätzliche Wartezeiten.

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