Welche Rechte haben Mitarbeiter bei der Nutzung von Firmenwagen, Laptop oder Telefon? Arbeitsrechtlerin Suzanne Meijers erklärt.
Können Sie Telefon, Laptop oder Firmenwagen uneingeschränkt privat nutzen?
„Generell ist es oft erlaubt, diese Dinge auch privat zu nutzen. So kann man Netflix auf seinem Diensthandy streamen oder mit dem Leasingauto einkaufen gehen. Sofern im Nutzungsvertrag nichts anderes vereinbart ist.“
„Steht in der Vereinbarung, dass Sie den Leasingwagen nur geschäftlich nutzen dürfen? Dann ist es nicht beabsichtigt, dass Sie nach Südfrankreich fahren.“
„Gleiches gilt zum Beispiel für die private Nutzung Ihres Laptops. Prüfen Sie daher zunächst die Bedingungen genau. Einige Unternehmen möchten beispielsweise nicht, dass Sie öffentliches WLAN auf Ihrem Laptop nutzen. Daten landen da auf der Straße.“ Sie werden plötzlich gehackt.“
Ein Arbeitgeber darf nicht nur auf Ihr Arbeitshandy oder Ihren Laptop schauen.
Kann ein Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer die Vereinbarungen einhält?
„Ein Arbeitgeber darf nicht nur auf Ihr Arbeitstelefon oder Ihren Laptop gucken. Die Privatsphäre eines Arbeitnehmers ist gut geschützt. Eine solche Überprüfung darf nur erfolgen, wenn ein gewisser Verdacht auf rechtswidriges Handeln besteht. Denken Sie an das illegale Herunterladen von Filmen oder den häufigen Besuch von Pornoseiten .“
„Aber auch im Verdachtsfall darf der Arbeitgeber nicht einfach Ihren Laptop oder Ihr Telefon mitnehmen und zu einem ICT-Mitarbeiter bringen. Der Mitarbeiter muss darüber zunächst mündlich oder schriftlich informiert werden. Dies kann vorab beispielsweise per erfolgen eine Warnung in der Nutzungsvereinbarung.“
Darf der Arbeitgeber bei einer solchen Kontrolle alles einsehen?
„Nein. Es dürfen nur Dinge eingesehen werden, die beweisen können, wessen jemand verdächtigt wird. Ein Arbeitgeber darf also nicht alle Ihre E-Mails durchsuchen oder persönliche Dokumente einsehen.“
Und wenn etwas kaputt geht? Muss der Arbeitnehmer für den Schaden selbst aufkommen?
„Die Hauptregel lautet: Wenn durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln etwas kaputt geht, darf der Schaden vom Mitarbeiter reklamiert werden. Angenommen, Sie schmeißen Ihr Handy aus Wut mitten am Arbeitsplatz an die Wand, dann müssen Sie eins kaufen selbst neu.“
„Aber in anderen Fällen ist vorsätzliches Verhalten schwer nachzuweisen. Wenn Sie das Telefon fallen lassen und es am falschen Ort landet, muss der Arbeitgeber für ein neues bezahlen. Es ist verdächtig, wenn Sie dreimal am Tag nach einem neuen Telefon fragen Monat.“
„Trotzdem bleibt es für den Arbeitgeber schwierig nachzuweisen, dass das Telefon oder Auto bewusst leichtsinnig benutzt wurde. Auch wenn man sich betrunken hinters Steuer setzt und einen Unfall verursacht. Zum Beispiel kann der Arbeitnehmer süchtig sein, also kann es mildernde Maßnahmen geben.“ Umständen.“
Müssen Sie Ihr Auto oder Telefon bei längerer Krankheit abgeben?
„Das ist möglich, muss aber auch in der Nutzungsvereinbarung festgehalten werden. Zum Beispiel, dass ein Mitarbeiter sein Auto vorübergehend abgeben muss, wenn er mindestens zwei Monate ausfällt.“
„Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Benötigt der Mitarbeiter das Auto, um zum Arzt oder zur Therapie zu fahren, darf er das Auto unter Umständen aufgrund einer Interessenabwägung trotzdem behalten. Das gilt auch, wenn ein anderer Kollege das Auto nutzt.“ zu behalten, wenn er krank war. Jeder sollte gleich behandelt werden.“
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