Hazes schreibt in ihrer Nachricht zu den „unnötig verletzenden“ Äußerungen, die Coldeweijer in einem Video gemacht hat: „Wenn Yvonne Coldeweijer es so gerne macht, diese Worte zu verwenden, dann kann sie meiner Meinung nach einfach weitermachen.“
Ihr Anwalt wird dem Anwalt von Coldeweijer bestätigen, dass in diesem Fall keine Strafe verhängt wird.
Im Januar gewann Hazes einen Prozess gegen Coldeweijer, in dem es um ein Video ging, in dem dieser „unnötig verletzende“ Aussagen über Hazes machte. Darüber hinaus wurde die zusätzliche Anforderung gestellt, dass Coldeweijer Hazes in seiner Berichterstattung nicht mehr von „eingeäscherten Kroketten“ sprechen darf.
Der Richter entschied, dass Coldeweijer für jede Stunde, die das fragliche Video noch online war, eine Berichtigung posten und eine Strafe von 1000 Euro zahlen musste. Es wurde auch entschieden, dass der Saft-Vlogger den Begriff eingeäscherte Krokette nicht mehr verwenden darf.
Yvonne Coldeweijer lässt Berufung ein
Der 52-jährige Hazes sagt, dass es in der Klage nicht um die damaligen beleidigenden Worte des Saft-Vloggers ging. „Ich war besorgt, dass in dem Video gesagt wurde, dass ich derjenige war, der einen Brief von meinem Sohn durchsickern ließ, und dass ich in die Behandlung meines Sohnes in Spanien eingegriffen habe.“
Laut Hazes ist dies nicht wahr und Coldeweijer hätte die Fakten überprüfen sollen. Der Richter entschied zugunsten von Hazes.
Coldeweijer kündigte am Montag an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dabei ging es nur um die Verwendung der Worte „eingeäscherte Krokette“. „Rein und nur die Aussage, dass ich diese beiden unglaublich angenehmen Worte nicht mehr sagen kann.
Der 36-jährige Coldeweijer hat nun auf die Nachricht von Hazes reagiert. „Die Entscheidung des Richters steht, und daher könnte ich sie grundsätzlich noch anfechten. Aber da Sie sich zurückgezogen haben, fühle ich mich nicht wohl dabei, unsere Justiz damit zu belästigen. Ich denke, die Richter sind bereits beschäftigt genug, ich bin froh, dass Sie können seht das jetzt selbst.“