Chamber will nach Wut im Fall Humeyra die Höchststrafe wegen Totschlags auf 25 Jahre erhöhen JETZT

Chamber will nach Wut im Fall Humeyra die Hoechststrafe wegen

Die Höchststrafe für Totschlag wird voraussichtlich von 15 auf 25 Jahre angehoben. Dem hat am Dienstag eine große Mehrheit des Repräsentantenhauses zugestimmt, der Senat muss noch abstimmen. Ein wichtiger Grund für die höhere Strafe ist der Tod des sechzehnjährigen Humeyra.

Das Mädchen wurde Ende 2018 von Bekir E. erschossen, nachdem er sie monatelang verfolgt und bedroht hatte. Das Gericht sah Mord jedoch als nicht erwiesen an und konnte daher nur die Höchststrafe wegen Totschlags verhängen: 2019 wurde E. „nur“ zu vierzehn Jahren Haft und TBS verurteilt. Das löste Wut in Humeyras Familie aus.

Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft (OM) übrigens erfolgreich Berufung ein: Zwei Jahre später wurde E. zu zwanzig Jahren Haft und TBS verurteilt.

Als der Richter das erste Urteil verkündete, hielt er den Unterschied zwischen der Höchststrafe für Totschlag (fünfzehn Jahre) und Mord (30 Jahre) für zu groß. Eine Höchststrafe von 25 Jahren wegen Totschlags würde die Möglichkeiten zur Verhängung einer angemessenen Strafe erhöhen. Die Politik beschloss daraufhin, an einer Erhöhung der Strafe zu arbeiten.

Am Dienstag stimmten VVD, CDA, PVV, JA21, SGP, Group Van Haga, Forum for Democracy, DENK und Liane den Haan dem Vorschlag zu, die Strafe zu erhöhen.

D66, GroenLinks, PvdA, ChristenUnie, SP, PvdD, Volt, BIJ1 und die Mitglieder Pieter Omtzigt und Nilüfer Gündogan bevorzugten eine Höchststrafe von zwanzig Jahren, aber eine Änderung dafür schaffte es nicht. Unter anderem SP und CU stimmten daraufhin „mit Unbehagen“ für die Erhöhung auf 25 Jahre.

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