Während sich Meta mit den Kartellbehörden auseinandersetzt in den USA und Europa: Eine Facebook-Wettbewerbsklage in Großbritannien im Stil einer Sammelklage im Wert von mehr als 2,1 Milliarden Pfund, die die Marktbeherrschung von Meta als gegeben annimmt, wird vorangetrieben, nachdem der Social-Media-Riese einen Versuch verloren hat, die Klage abzuweisen. Die Klage fordert Schadensersatz in Höhe von mindestens etwa 2,7 Milliarden US-Dollar zu aktuellen Wechselkursen.
Dr. Liza Lovdahl Gormsen, Expertin für Wettbewerbsrecht, verklagt die Muttergesellschaft von Facebook, Instagram und WhatsApp wegen Behauptungen, sie habe die personenbezogenen Daten britischer Nutzer in einem „unfairen Geschäft“ ausgenutzt – basierend auf der Behauptung, die Nutzer hätten keine andere Wahl gehabt, als sich zu unterwerfen aufgrund der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens im Bereich sozialer Netzwerke gegen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten durch Meta zum Werbegewinn des Unternehmens verstoßen.
„Der Gruppenvertreter argumentiert, dass diese Praktiken eine unfaire Handelsbedingung beinhalten und/oder den Nutzern einen ungerechtfertigt hohen Preis auferlegen“, schreiben die Prozessbeteiligten in einem rechtlicher Hinweis Bekanntmachung des Sammelanspruchs.
Der Fall, der von Gormsen als Verbandsklage im Namen aller britischen Facebook-Nutzer eingereicht wurde, betrifft 46 Millionen Nutzer von Meta-Diensten im Land zwischen dem 14. Februar 2016 und dem 6. Oktober 2023.
Die „Opt-out“-Sammelklage hat bereits fast drei Jahre gedauert. Gormsen reichte die Klage ursprünglich im Januar 2022 ein, und seitdem hat Meta zweimal versucht, die Klage abzuweisen, und zweimal ist es ihr nicht gelungen.
In der Zwischenzeit wurde der geforderte Schadensersatz in einer im Oktober 2023 eingereichten überarbeiteten Klage auf der Grundlage von Beweisen von Professor Fiona Scott Morton auf 2,1 bis 3,1 Milliarden Pfund (ohne Zinsen) angepasst. (In der Klage wurde ursprünglich ein Schadensersatz von 2,3 Milliarden Pfund festgesetzt, aber die Zahl der britischen Meta-Nutzer ist im Vergleich zu den 44 Millionen, die die Klage im Januar 2022 auflistete, leicht gestiegen.)
Die jüngste Entwicklung ist, dass das Competition Appeal Tribunal des Vereinigten Königreichs, das Gericht, das für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kartellfragen zuständig ist, die Sammelklage bestätigte und ihr die Verhandlung ermöglichte. Das wiederum hat eine ausgelöst offizielle Bekanntmachung Ankündigung des Falles, einschließlich Anweisungen zum Ausstieg, wenn betroffene Benutzer sich gegen eine Beteiligung entscheiden.
Britische Facebook-Nutzer nehmen automatisch an der Sammelklage teil – das heißt, sie müssen sich aktiv abmelden, wenn sie in einen möglichen Schadensersatz oder eine finanzielle Entschädigung einbezogen werden möchten. (Beachten Sie, dass für die Aufnahme keine Gebühren oder andere Kosten anfallen.)
Der Fall betrifft Facebook-Nutzer und die Art und Weise, wie ihre Daten auf Meta-eigenen Produkten außerhalb von Facebook sowie auf Plattformen Dritter erfasst werden. Meta kann personenbezogene Daten beispielsweise über Cookies oder andere Tracking-Technologien oder über Informationen von Werbetreibenden, Datenbrokern oder anderen Partnern sammeln, mit denen das Unternehmen zur zielgerichteten Werbung zusammenarbeitet.
„Facebook hat mit seinen Nutzern einen unfairen Handel in Bezug auf die Erhebung von Daten von Nutzern über deren Aktivitäten außerhalb von Facebook („Off-Facebook-Daten“) abgeschlossen“, schreibt der Kläger in der offiziellen Klageschrift. „Facebook verlangt von seinen Nutzern die Herausgabe von Off-Facebook-Daten als Bedingung für den Zugriff auf die Facebook-Plattform im Rahmen eines ‚Take it or Leave it‘-Angebots.“
Dr. Gormsen argumentiert, dass diese Praktiken eine „unfaire Handelsbedingung“ darstellen und den Nutzern und ihren Informationen einen ungerechtfertigt hohen Preis auferlegen. Aufgrund der Marktbeherrschung von Facebook wird behauptet, dass Nutzer keine wirkliche Alternative zur Nutzung seiner sozialen Netzwerke hätten, wenn sie der Datenerfassung durch Facebook widersprechen möchten.
„Ich glaube nicht, dass Menschen auf Twitter auf die gleiche Weise mit ihrer Familie und ihren Freunden in Kontakt treten können [now X]und Snapchat und all diese anderen Orte“, sagte Dr. Gormsen gegenüber Tech, als der Fall im Jahr 2022 erstmals eingereicht wurde. „Facebook ist in der Art und Weise, wie sie es tun, ziemlich einzigartig.“
Die Menge an Daten, die über Benutzer gesammelt werden, stand im Mittelpunkt einiger der kritischsten Ansichten über soziale Medien, darunter Kontroversen wie der Skandal um Cambridge Analytica im Jahr 2018, aber auch neuere Untersuchungen darüber, wie viele Daten Apps wie TikTok aufnehmen können Benutzer. Dies ist etwas, das auch der Anzug aufgreift.
„Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Facebook-Nutzer“, sagte Dr. Gormsen im Jahr 2022 gegenüber Tech. „Sie wissen möglicherweise, dass Ihre Daten von Facebook.com verwendet werden. Aber was die Pixel machen, wenn Sie eine Website eines Drittanbieters nutzen, das hat natürlich nichts mit Facebook zu tun. Das bedeutet, dass Facebook viele, viele, viele weitere Datenpunkte über Sie erstellt hat, von denen Sie tatsächlich wussten, dass Sie sich angemeldet haben.“
Gormsen wird von Quinn Emanuel vertreten und der Fall wird von Innsworth finanziert, einem der größten Prozessfinanzierer der Welt, der einen Prozentsatz erhält, wenn der Fall erfolgreich ist.
Der Rechtsstreit ist aus mehreren Gründen bemerkenswert.
In erster Linie geht es um den Betrag, den die Kläger fordern – einen Betrag, der höher ist als einige der höchsten Bußgelder für Datenschutzverstöße, die bisher in Europa verhängt wurden. (Auf dem Papier belief sich die höchste Geldstrafe, die Meta bisher wegen Datenverstößen in Europa auferlegt wurde, auf 1,3 Milliarden US-Dollar und wurde im Mai 2023 verhängt.)
Zweitens wird personenbezogenen Daten ein tatsächlicher Wert beigemessen, was für einige vielleicht eine umstrittene Idee ist.
Drittens könnte der Fall, wenn er erfolgreich ist, einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Einzelpersonen das Wettbewerbsrecht in ihren eigenen Klagen sowie in anderen Kartellklagen im Stil einer Sammelklage anwenden könnten – von denen immer mehr gegen Technologiegiganten eingereicht werden Es erstreckt sich über verschiedene Geschäftsbereiche, von Marktplätzen und App Stores bis hin zu Cloud Computing.
„Dieser bahnbrechende Fall verspricht, die Anwendung des Wettbewerbsrechts im Kontext der Datenausbeutung neu zu definieren“, sagte Kate Vernon, Partnerin und Leiterin der Competition Litigation Practice bei Quinn Emanuel, in einer Erklärung. „Es legt einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit dieser entscheidenden Angelegenheit fest und stellt einen bedeutenden Wandel in der Art und Weise dar, wie wir die damit verbundenen kritischen Probleme angehen.“
Wir haben Meta um einen Kommentar gebeten und werden ihn aktualisieren, sobald wir etwas hören.