Den Liebsten am Silvesterabend mit einem Glas Champagner in der einen und einem Oliebol in der anderen Hand ein frohes neues Jahr wünschen: Das gehört zum Job. Aber bis wann können Sie dies weiterhin tun, ohne dass es unangenehm wird?
„Es gibt eine Frist“, sagt Etikette-Expertin Anne-Marie van Leggelo. Neujahrswünsche nach dem 15. Januar können als „abgelaufen“ gelten. „Denn viele Menschen genießen unmittelbar nach Neujahr immer noch freie Tage.“
Wenn Sie denken, dass das sehr spät ist, empfiehlt Van Leggelo den Dreikönigstag (6. Januar) als Ausgangspunkt. Dann müssen ihrer Meinung nach auch der Weihnachtsbaum und die Dekoration weg.
Es gibt keine wirklich strengen Regeln. Wenn Sie Klarheit benötigen, können Sie den 6. Januar als Mindesthaltbarkeitsdatum für den Weihnachtsbaum und den 15. Januar für Neujahrswünsche markieren. „Ein Tag mehr oder weniger ist eigentlich egal, aber der Februar ist wirklich zu spät.“