Beschwerden gegen Banken, NBFCs im Zusammenhang mit Apps für die digitale Kreditvergabe und Inkassobüros

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Insgesamt gingen 7.813 Beschwerden gegen Banken und NBFCs ein Digital Ausleih-Apps und Wiederherstellungs-Agenten unter der Integrierter Ombudsmann Schema von RBI im Zeitraum vom 1. April 2021 bis 3. März dieses Jahres.Die meisten Beschwerden beziehen sich auf Kreditvergabe-Apps, die von Unternehmen beworben werden, die nicht von der RBI reguliert werden, wie z. B. andere Unternehmen als NBFCs, nicht rechtsfähige Körperschaften und Einzelpersonen.

Hauptanliegen solcher Beschwerden waren Probleme mit exorbitanten Zinsen, Gebühren, die von digitalen Kredit-Apps erhoben werden, und Belästigung von Kunden wegen Kreditrückzahlungen.In einer Antwort auf eine Frage in Lok Sabha Am Montag teilte das Finanzministerium mit, dass die RBI die breite Öffentlichkeit davor gewarnt habe, Opfer skrupelloser Aktivitäten nicht autorisierter digitaler Kreditplattformen/mobiler Apps zu werden und die Vorgeschichte des Unternehmens zu überprüfen, das solche Kredite anbietet. Die RBI hat den Regierungen der Bundesstaaten auch Empfehlungen herausgegeben, um nicht autorisierte digitale Kreditplattformen und mobile Apps durch ihre jeweiligen Strafverfolgungsbehörden zu kontrollieren.Die RBI hat a Arbeitsgruppe zur digitalen Kreditvergabe, einschließlich der Kreditvergabe über Online-Plattformen und mobile Apps, um alle Aspekte der digitalen Kreditvergabe im regulierten Finanzsektor sowie bei nicht regulierten Akteuren zu untersuchen.Der Schwerpunkt des Berichts lag darauf, den Kundenschutz zu verbessern und das Ökosystem der digitalen Kreditvergabe sicher und solide zu machen und gleichzeitig Innovationen zu fördern.Das Reservebank von Indien (RBI) hat „The Reserve Bank-Integrated Ombudsman Scheme, 2021“ eingeführt, bei dem Beschwerden gegen Banken und Nichtbanken-Finanzunternehmen (NBFCs) bezüglich digitaler Kreditvergabe eingereicht werden können. Im Rahmen des besagten Systems ist der Ombudsmann befugt, einen Schiedsspruch für jeden Folgeschaden zu erlassen, den der Beschwerdeführer bis zu 20.000 Rupien erlitten hat, zusätzlich zu bis zu 1.000 Rupien für den Zeitverlust des Beschwerdeführers, entstandene Kosten und Belästigung /seelischer Schmerz, den der Beschwerdeführer erlitten hat.


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