Benutzer sollten US-Technologiegiganten nach EU-Vorschriften verklagen dürfen, sagen zivilgesellschaftliche Gruppen

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Brüssel: Einzelne Nutzer sollen nehmen dürfen US-Tech-Giganten wegen Wahrzeichenverletzung vor Gericht EU Regeln, die darauf abzielen, ihre Macht einzudämmen, Datenschutz internationalsagten die europaweite Verbrauchergruppe BEUC und eine Reihe von Wissenschaftlern am Dienstag. Der Aufruf der Koalition aus 31 Gruppen und Akademikern kommt, als der EU-Gesetzgeber und die EU-Länder die letzten Punkte des vom EU-Kartellchef vorgeschlagenen Digital Markets Act (DMA) ausgearbeitet haben Margarethe Vestager vor etwas mehr als einem Jahr, bevor es Gesetz werden kann.

Der DMA-Entwurf legt eine Liste von Dos und Don’ts für Online-Gatekeeper fest, die sich faktisch an Apple, die Alphabet-Einheit Google, die Facebook-Mutter Meta, Amazon und Microsoft richtet. Es erlaubt nur Geschäftsanwendern, Unternehmen zu verklagen, die gegen das Gesetz verstoßen. „Die DMA muss es den Nutzern ermöglichen, sowohl individuell als auch kollektiv, Vollstreckungsklagen wegen Verstoßes gegen die DMA-Regeln vor nationalen Gerichten einzureichen“, sagte die Gruppe in einem offenen Brief an die EU-Institutionen. Während die EU-Gesetzgeber offen für die Idee sind, haben die EU-Länder die Forderung bisher ignoriert. Die Koalition forderte den Gesetzgeber und die EU-Länder außerdem auf, Verbraucherverbände und Vertreter der Zivilgesellschaft an den im Regelentwurf festgelegten Verfahren teilnehmen zu lassen, damit ihre Bedürfnisse in den Entscheidungen der Kommission zu den Technologiegiganten berücksichtigt würden. Weitere Unterzeichner des offenen Briefes sind das in den USA ansässige Center for Digital Democracy und die Consumer Federation of America, die Civil Liberties Union for Europe, European Digital Rights sowie Wissenschaftler der University of Oxford, der Wirtschaftsuniversität Wien und der Universität Wien Amsterdam.


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