Die Steuer- und Zollverwaltung hat in den letzten Jahren kaum Weisungen und Korrekturen gegenüber Auftraggebern oder Auftragnehmern erlassen, die eigentlich einen Arbeitsvertrag abschließen sollten. Zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof nach einer Untersuchung, die zeigt, dass sich die Finanzbehörden seit Jahren mit dieser Problematik herumschlagen, aber noch immer an Lösungen fehlt.
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