Wenn Sie die Websites der meisten Grundschulen und weiterführenden Schulen durchsuchen, werden Sie wahrscheinlich Bilder von glücklichen, lächelnden Kindern finden.
Bilder der Schüler werden auch öffentlich für Schulnewsletter, Social-Media-Konten und andere Schulpublikationen wie Jahresberichte verwendet.
Eltern können vernünftigerweise erwarten, dass Schulen und Bildungsabteilungen zu diesem Zweck gründliche Kontrollen und Bewertungen durchgeführt haben. Bis zu einem gewissen Grad ist das auch richtig, aber ein kürzlicher KI-Schock, bei dem Bilder von Kindern in einem riesigen Trainingsdatensatz verwendet wurden, enthielt einige Fotos von Schulwebsites.
Forschung zeigt auch Schulen können mehr tun, um das Recht der Kinder auf Datenschutz zu fördern.
Eltern und Regierungen sind bereits besorgt über die Sicherheit ihrer Kinder im Internet. In diesem Zusammenhang müssen wir genauer untersuchen, wie die Informationen und Bilder der Schüler von ihren Schulen verwendet werden.
Warum sind Online-Informationen ein Problem?
Die Veröffentlichung von Bildern und persönlichen Informationen von Kindern auf Social-Media-Plattformen erzeugt eine Spur von Informationen oder Profil dieses Kindes. Diese Informationen sind dauerhaft und können Auswirkungen auf Kinder jetzt und in der Zukunft haben, einschließlich auf ihre Selbstachtung.
Diese Daten tragen auch zu einem „digitaler Schatten.“ Dabei handelt es sich um digitale Daten von Personen, die wir nicht sehen können. Sie können verkauft und verwendet werden, um Profile von Personen zu erstellen und gezielt Werbung auf sie auszurichten oder um über Empfehlungssysteme zu bestimmen, welche Informationen und Inhalte wir online sehen.
Welche Pflichten haben die Schulen?
In Australien ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten eines Kindes, einschließlich Bildern und Videos, geschützt durch das Australische Datenschutzgrundsätze. Dies wird untermauert durch die Datenschutzgesetz oder Datenschutzgesetze der Bundesstaaten und Territorien.
Dies bedeutet, dass alle Schulen die Zustimmung des Kindes und/oder seiner Eltern/Betreuer benötigen, um Bilder, Videos und persönliche Informationen auf Lernplattformen, Schulwebsites, Werbe- und Social-Media-Konten sowie in Schulnewslettern und Nachrichtenmedien zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund werden die Eltern in der Regel zu Beginn jedes Schuljahres gebeten, ein Formular zur „Einverständniserklärung zur Veröffentlichung“ zu unterschreiben.
Datenschutzgesetze legen fest, dass die Einwilligung freiwillig und aktuell sein muss und ausreichende und spezifische Informationen über die unterschiedlichen Verwendungszwecke personenbezogener Daten enthalten muss.
Öffentlich zugängliche Richtlinien zeigen jedoch, dass Schulen Eltern unterschiedlich über die Verwendung der Daten ihrer Kinder informieren. Dies liegt daran, dass Australien ein staatliches Bildungssystem mit einer Vielzahl von Schultypen hat, die alle unterschiedlich verwaltet werden.
Die aktuellen Richtlinien mögen zwar mit den Bundes- und Landesgesetzen übereinstimmen, fördern aber nicht unbedingt das Recht der Kinder auf Privatsphäre oder berücksichtigen ihr Wohl. Es gibt drei Punkte, die mehr Aufmerksamkeit erfordern.
1. Konkretere Einwilligung
Im Moment haben wir nicht genügend Details über die unterschiedliche Arten des Umgangs mit Daten von Kindern über verschiedene Plattformen hinweg.
Beispielsweise birgt die Veröffentlichung eines Fotos eines Kindes unterschiedliche Datenschutzrisiken, wenn es auf der Facebook-Seite einer Schule oder auf einer Klassen-Lernplattform oder in einem gedruckten Schulnewsletter.
Eltern sollten in der Lage sein, ihre Zustimmung in einem Kontext zu verweigern, in einem anderen jedoch zu erteilen.
2. Was passiert, wenn Sie Nein sagen?
Wir haben auch kein klares Verständnis darüber, wie Schulen mit Kindern von Familien umgehen die nicht zustimmen
Wir wissen, dass es für Lehrer mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden ist, Kinder zu identifizieren, die nicht einwilligen, und ohne klar kommunizierte Verfahren besteht Unsicherheit darüber, wie Online-Veröffentlichungsprozesse zu handhaben sind. Wie behandelt ein Lehrer beispielsweise ein Kind, das nicht einwilligt, wenn er ein Klassenfoto macht?
Es gibt auch Berichte, dass Kinder können ausgeschlossen werden von manchen Schulerlebnissen, wie großen Musik- und Tanzaufführungen.
3. Haben die Studierenden ein Mitspracherecht?
Der eSafety-Beauftragte sagt Erwachsene sollten bei der Aufnahme von Fotos oder Videos von Kindern jeden Alters deren Einwilligung einholen und den Zweck erklären.
Dies ist auch etwas, was wir Kindern im Rahmen der Aufklärung über das Thema Einwilligung beibringen, wenn sie älter werden.
Aber viele Aktuelle Richtlinien verlangen von Kindern nicht, dass sie ihre Zustimmung geben. Ebenso wenig verlangen sie von den Schulen, mit den Schülern zu besprechen, was Zustimmung bedeutet, wenn ein Bild online verwendet wird. Dies liegt daran, dass viele Schüler vermutlich zu jung sind, um das zu verstehen.
Dies lässt darauf schließen, dass es bei den aktuellen Ansätzen zur Einholung der Zustimmung eher um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geht als um die wirkliche Förderung des Rechts von Kindern auf Datenschutz.
Was sollten Schulen anders machen?
Dies ist keine Frage, die einzelne Schulen allein lösen können. Dieses Problem muss von Regierungen, Bildungsministerien und unabhängigen Schulverbänden (die Privatschulen vertreten) angegangen werden. Bildungsministerien und -verbände können bestehende Richtlinien überprüfen, um:
Was können Eltern tun?
Eltern und Lehrer können sichere und gesunde digitale Gewohnheiten vorleben. Wenn Sie ein Foto von einem Kind machen, bitten Sie um mündliche Zustimmung und erklären Sie Ihr Anliegen. Zum Beispiel: „Ist es in Ordnung, wenn ich dieses Foto von dir mache? Ich möchte Oma zeigen, wie du in deiner Fußballuniform aussiehst.“
Eltern und Erziehungsberechtigte, die Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung unterzeichnen, haben berechtigterweise Fragen oder Bedenken. Wenn Sie Zweifel haben, wie die Bilder oder Daten Ihres Kindes verwendet werden, wenden Sie sich an Ihre Schule.
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