Batman hat in einem Fall um das Logo des Superhelden als Sieger hervorgegangen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat festgestellt, dass das Batman-Logo markant genug ist, um den Schutz als Marke zu rechtfertigen.
Filmproduzent Warner Bros. hat die Fledermausmarke vor mehr als 25 Jahren beim Europäischen Patentamt angemeldet. Warner Bros. besitzt DC Comics, den Herausgeber der Comic-Bücher von Batman.
Ein italienisches Unternehmen wollte auf seinen Kleidungsstücken und Mützen das Bild einer schwarzen Fledermaus in einem weißen Oval anbringen. Nach Angaben des Unternehmens assoziieren die Leute dieses Bild nicht unbedingt mit Batman. Deshalb ging das Unternehmen zum Patentamt, um die Bildrechte anzuzweifeln.
Das verloren die Italiener, woraufhin sie vor Gericht gingen. Theoretisch kann das Unternehmen das Gericht immer noch um eine Überprüfung des Falles bitten, das Gericht kann dies jedoch ablehnen.