Die Säugetierliste erlaubt eine begrenzte Anzahl von Tieren
Am 1. Juli dieses Jahres tritt die sogenannte Positivliste für Säugetiere in Kraft. Dies ist eine Liste einer begrenzten Anzahl von Säugetieren, die Sie als Haustier oder Hobbytier halten können. Säugetiere, die dort nicht aufgeführt sind, dürfen Sie grundsätzlich nicht halten. Beispiele für Heim- und Hobbytiere auf der Liste sind Katzen, Hunde und Kaninchen, aber auch Nutztiere wie Pferde, Kühe und Schweine. Später soll es auch eine Positivliste für Reptilien geben.
Die mögliche Einführung einer Positivliste für Reptilien bedeutet jedoch nicht, dass dann die Haltung einer Schildnasenkobra verboten wird. Die Liste wird auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien erstellt, darunter das Wohlergehen des Tieres und eine etwaige Gefahr für Menschen.
Das Ministerium sagt, man wolle vor der Arbeit an einer Reptilienliste auch Erfahrungen mit der Säugetierliste sammeln.