Der Richter stimmte Elvis zuvor zu
Das Gericht in Arnheim entschied zu Gunsten von Elvis: Die 24-Wochen-Pflicht habe seinen Zugang zum Arbeitsmarkt „unnötig eingeschränkt“. Dies würde auch bedeuten, dass alle Asylbewerber nach diesen 24 Wochen weiterarbeiten dürfen.
Die 24-Wochen-Anforderung sei das größte Hindernis für Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt, so das Fazit der Forscher Regionalplan früher in diesem Jahr. Laut der gemeinnützigen Organisation Refugee Connect, die Elvis unterstützt hat, besagt das Arbeitslosengesetz bereits, dass jemand, der nicht in den Niederlanden lebt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Das sei eine drastische Entscheidung gewesen, und so sei die Berufung „der übliche Lauf der Dinge“, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums damals gegenüber NU.nl.
Der Flüchtlingsrat ist „erfreut“ über die Entscheidung des Staatsrates. „Asylsuchende sind sehr motiviert anzufangen, gerade jetzt, wo sie schon lange in Unterkünften untergebracht sind“, schreibt die Organisation in einer Antwort. „Es fördert die Integration, ist gut für das Selbstwertgefühl und aufgrund der Anspannung auf dem Arbeitsmarkt suchen Arbeitgeber händeringend nach Arbeitskräften.“
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UWV in beroep tegen uitspraak dat asielzoeker meer dan 24 weken mag werken