Arbeitgeber können einen Zuschuss erhalten, um schutzbedürftigen Menschen bei der Arbeitssuche zu helfen | Wirtschaft

Arbeitgeber koennen einen Zuschuss erhalten um schutzbeduerftigen Menschen bei der

Arbeitgeber, die Sozialhilfeempfänger bei der Arbeitssuche unterstützen, können dafür bald einen Zuschuss erhalten. Die Regierung stellt 70 Millionen Euro zur Verfügung, um gefährdeten Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu helfen.

Das Geld soll Menschen bei der Arbeitssuche helfen, denen es überdurchschnittlich schwer fällt, Arbeit zu finden. Arbeitgeber können beispielsweise auch Geld erhalten, wenn sie einen ukrainischen Flüchtling oder Statusinhaber beschäftigen und betreuen.

Ziel des Zuschusses ist es auch, sicherzustellen, dass schutzbedürftige Menschen weiterhin arbeiten. Dabei blickt die Regierung nicht nur auf den Arbeitsplatz selbst, sondern auch auf das Privatleben der Arbeitnehmer. Das Geld kann auch für Wohnen, Pflege, Finanzen und Gesundheitsfürsorge verwendet werden.

Das Geld stammt aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+), der Bildung, Entwicklung und den Arbeitsmarkt unterstützt.

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