Amazon verklagt Piratenseiten wegen des Verkaufs von DVDs der teuersten TV-Show aller Zeiten

Der Herr der Ringe ist eine epische Geschichte, die meisterhaft von JRR Tolkien geschrieben wurde. Die Charaktere sind legendär, der Schreibstil fesselnd und die Geschichte fesselt Menschen aller Altersgruppen. Amazonas gab mehr als 715 Millionen US-Dollar für die erste Staffel von „Der Herr der Ringe: Ringe der Macht“ aus. Es war die teuerste TV-Show aller Zeiten. Als also „Piraten“ beim Online-Verkauf ertappt wurden, wurde Amazon aktiv und hat ein Strafverfahren eingeleitet. Einem Bericht von Ars Technica zufolge hat Amazon Klage eingereicht. Amazon verlangt Schadensersatz und will die Websites übernehmen. Der Fall wurde beim US-Bezirksgericht für den Central District of California eingereicht. Amazon hat dem Bericht zufolge sieben Websites, die DVDs verkaufen, und einen Chinesen namens Yangchun Zhang als Angeklagte benannt. In der Klage werden auch DVDShelf und Media Wholesale UK genannt.

Was sucht Amazon?
Den Gerichtsdokumenten zufolge hat Amazon eine einstweilige Verfügung beantragt und möchte, dass Domain-Registrare „diese Domain-Namen und alle weiteren Domain-Namen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Piraterie-Websites durch die Beklagten stehen, an einen von den Klägern zu ernennenden Registrar übertragen, um sie erneut zu registrieren.“ die Domainnamen im Namen der Kläger registrieren.“Darüber hinaus verlangt Amazon, dass PayPal und andere Finanzdienstleistungsinstitute „alle Beträge, die sich aus den rechtswidrigen Fälschungs- und Urheberrechtsverletzungsaktivitäten der Beklagten ergeben, an die Kläger überweisen“.Amazon sagte außerdem, dass Raubkopien von DVDs „den Ruf von Amazon für Qualität und unübertroffenen Kundenservice gefährden“.Dem Bericht zufolge heißt es in der Klage: „Die Beklagten verkaufen offen Raubkopien und rechtsverletzende DVDs, die nicht autorisierte Kopien der Amazon-Serie enthalten.“ Amazon sagte in der Klage: „Bislang hat Amazon die Amazon-Serie nicht auf DVD zum Verkauf oder Vertrieb freigegeben und vertreibt diese Inhalte stattdessen ausschließlich über … Amazon Prime Video.“ Zusätzlich zur illegalen Vervielfältigung und Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte von Amazon verletzt das Vorhaben der Beklagten zahlreiche andere Aspekte des geistigen Eigentums von Amazon, einschließlich der Verwendung der eingetragenen Marken und Grafiken von Amazon auf ihren Raubkopien von DVDs.“



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