Was sucht Amazon?
Den Gerichtsdokumenten zufolge hat Amazon eine einstweilige Verfügung beantragt und möchte, dass Domain-Registrare „diese Domain-Namen und alle weiteren Domain-Namen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Piraterie-Websites durch die Beklagten stehen, an einen von den Klägern zu ernennenden Registrar übertragen, um sie erneut zu registrieren.“ die Domainnamen im Namen der Kläger registrieren.“Darüber hinaus verlangt Amazon, dass PayPal und andere Finanzdienstleistungsinstitute „alle Beträge, die sich aus den rechtswidrigen Fälschungs- und Urheberrechtsverletzungsaktivitäten der Beklagten ergeben, an die Kläger überweisen“.Amazon sagte außerdem, dass Raubkopien von DVDs „den Ruf von Amazon für Qualität und unübertroffenen Kundenservice gefährden“.Dem Bericht zufolge heißt es in der Klage: „Die Beklagten verkaufen offen Raubkopien und rechtsverletzende DVDs, die nicht autorisierte Kopien der Amazon-Serie enthalten.“ Amazon sagte in der Klage: „Bislang hat Amazon die Amazon-Serie nicht auf DVD zum Verkauf oder Vertrieb freigegeben und vertreibt diese Inhalte stattdessen ausschließlich über … Amazon Prime Video.“ Zusätzlich zur illegalen Vervielfältigung und Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte von Amazon verletzt das Vorhaben der Beklagten zahlreiche andere Aspekte des geistigen Eigentums von Amazon, einschließlich der Verwendung der eingetragenen Marken und Grafiken von Amazon auf ihren Raubkopien von DVDs.“
Ende des Artikels