Amazon kann EU-Kartellverfahren bis Jahresende beilegen

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US-Online-Einzelhandelsriese Amazonas kann in der Lage sein, zwei zu beenden EU-Kartellrecht Untersuchungen bis Ende des Jahres, nachdem Zugeständnisse optimiert wurden, um Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Verkäuferdaten auszuräumen, sagten zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. Die Beilegung der EU-Untersuchungen bedeutet, dass das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % seines weltweiten Umsatzes vermeiden kann.

Konfrontiert mit Vorwürfen, seine Größe, Macht und Daten zu nutzen, um seine eigenen Produkte zu pushen, um einen unfairen Vorteil gegenüber konkurrierenden Händlern zu erlangen, die ebenfalls seine Plattform nutzen, bot Amazon im Juli an, die Daten der Verkäufer nicht für sein eigenes konkurrierendes Einzelhandelsgeschäft und sein Privates zu verwenden Produkte kennzeichnen. Das Europäische Kommission holte dann Feedback von Konkurrenten und Kunden ein und sagte anschließend, das Unternehmen müsse seine Konzession verbessern. Amazon hat den Umfang der Daten, die es nicht verwenden kann, erhöht, sagte einer der Personen. „Es ist möglich, dass bis Ende des Jahres eine EU-Entscheidung kommt“, sagte die Person.

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Die EU-Wettbewerbsbehörde lehnte eine Stellungnahme ab. Auf die Bitte um Stellungnahme wiederholte Amazon, dass es konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet habe, um ihre Bedenken auszuräumen. Das andere Zugeständnis des Unternehmens ist die Gleichbehandlung von Verkäufern bei der Einstufung ihrer Angebote für die „Kiste kaufen“ auf seiner Website, die den Großteil seines Umsatzes generiert. Es hat angeboten, für ein Konkurrenzprodukt eine zweite Buybox einzurichten, wenn es sich in Preis und Lieferung wesentlich von dem Produkt in der ersten Box unterscheidet. Bloomberg war der erste, der über die Möglichkeit einer EU-Entscheidung bis Ende des Jahres berichtete.


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