Änderung Ihres Arbeitsvertrages? „Man muss nicht blind zustimmen“ | Arbeiten

Aenderung Ihres Arbeitsvertrages „Man muss nicht blind zustimmen Arbeiten


Fest angestellte Mitarbeiter unterzeichnen vorab einen Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag bietet Schutz vor einem Arbeitgeber, der unangemessene Forderungen stellen will. Ihr Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag jedoch nach Unterzeichnung noch ändern. Arbeitsrechtlerin Mariska Aantjes erklärt, worauf es in diesem Fall ankommt.

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