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Geld wird automatisch überwiesen
Um berechtigt zu sein, müssen Personen spätestens am 25. November 1975 aus Surinam in die Niederlande eingereist sein. Voraussetzung ist außerdem, dass sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 18 Jahre alt waren und seit mindestens 25 Jahren in den Niederlanden leben. Bei Inkrafttreten des Beschlusses werden die Betroffenen von der Sozialversicherungsanstalt (SVB) informiert. Sie erhalten dann das Geld.
Ältere Menschen, bei denen die SVB nicht feststellen kann, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, können sich für ein Antragsformular selbst an sie wenden. Der Zuschuss berührt nicht den Anspruch auf Sozialleistungen oder andere einkommensabhängige Regelungen.
Mit der Höhe von 5.000 Euro orientiert sich das Kabinett an bisherigen Zulagen, die der Staat gezahlt hat, ohne dass eine Verpflichtung dazu bestand. Zum Beispiel an Srebrenica-Veteranen, an Opfer von Gewalt in der Jugendhilfe und an Transgender-Menschen, die sich nach dem alten Transgender-Gesetz einer Sterilisation unterziehen mussten.