Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungswidrig: Japan HC

Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungswidrig Japan HC

TOKIO: Ein japanischer HC entschied am Donnerstag, dass er dies verneinte gleichgeschlechtliche Ehe Ist verfassungswidrig und forderte dringende Maßnahmen der Regierung, um das Fehlen eines Gesetzes zu beheben, das solche Gewerkschaften zulässt. Die Kläger und die LGBTQ+-Community bejubelten es als wegweisende Entscheidung Das gibt ihnen Hoffnung auf einen Wandel hin zur Gleichberechtigung.
Das Gericht ist nicht befugt, das geltende Ehegesetz aufzuheben, das so ausgelegt wurde, dass es die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau einschränkt. Regierungsbehörden können gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin den Status einer Ehe verweigern, es sei denn, das bestehende Gesetz wird dahingehend geändert, LGBTQ+-Paare einzubeziehen, oder es wird ein neues Gesetz erlassen, das andere Arten von Partnerschaften zulässt.
Entscheidung des Sapporo HC sagte, dass es einen Verstoß gegen die Rechte verletze, gleichgeschlechtlichen Paaren zu erlauben, zu heiraten und die gleichen Vorteile wie heterosexuelle Paare zu genießen Grundrecht zur Gleichheit und Freiheit der Ehe. Der Fall wurde von drei gleichgeschlechtlichen Paaren vorgebracht, die vor drei Jahren Berufung eingelegt hatten, nachdem ein niedrigeres Gericht die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses gleichgeschlechtlicher Paare anerkannt hatte Gleichheit der Ehe Entschädigungsansprüche für ihr Leiden wurden jedoch abgewiesen. Ein untergeordnetes Gericht erließ am Donnerstag ein ähnliches Urteil und war damit das sechste Bezirksgericht, das dies tat. Doch das Urteil des Bezirksgerichts Tokio war nur ein Teilsieg für Japans LGBTQ+-Gemeinschaft, die gleiche Eherechte fordert, da es den aktuellen Stand weder ändert noch auf den Kopf stellt Lebenspartnerschaftsrecht Nach Angaben der Regierung ist die Ehe eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau.
Japan ist das einzige G7-Mitglied, das gleichgeschlechtlichen Paaren immer noch das Recht auf Eheschließung und den Bezug von Ehegattenleistungen ausschließt.

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