Haushalte, die ihren Stromanschluss mit Nachbarn teilen, können nach langer Wartezeit eine Entschädigung für die hohen Gas- und Strompreise erhalten. Der Schalter zur Beantragung der Energieförderung für Haushalte mit einem solchen Wärme- oder Stromanschluss (Blockanschluss) ist ab heute geöffnet.
Die Entschädigungssumme für die Jahre 2022 und 2023 kann für selbstständige Wohnungen knapp 2.000 Euro pro Haushalt betragen, für Zimmerbewohner mehr als 800 Euro.
Wenn Sie sowohl für Wärme als auch für Strom einen Blockanschluss haben, können Sie eine vollständige Vergütung verlangen. Wer nur einen Blockanschluss für einen der beiden hat, bekommt weniger Vergütung.
Nicht jeder mit einem Blockanschluss kann das Vergütungssystem nutzen. Personen, die in Zimmern wohnen, können beispielsweise nur dann einen Antrag stellen, wenn mindestens vier Zimmer im Gebäude vermietet sind. Wenn die Energierechnung aufgrund der Energiedecke bereits reduziert wurde, haben Sie auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Auf der Website der Zentralregierung gibt es ein Formular, mit dem eine Entschädigung beantragt werden kann. Dies muss durch den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft (VVE) erfolgen. Der erhaltene Betrag kann dann unter den Bewohnern verteilt werden.