Am 1. August tritt die Deutsche Bahn als erstes Eisenbahnunternehmen einer Gruppe von Fluggesellschaften bei.
Durch den Beitritt zu diesem geschlossenen Kreis übernimmt der deutsche Spediteur ab die 26 Fluggesellschaften der Star Alliance um Kunden die Anreise mit der Bahn von München, Berlin oder Hamburg zum Flughafen Frankfurt und umgekehrt zu ermöglichen.
Da es kein einheitliches europäisches Recht für alle Verkehrsträger gibt, ist es zwingend erforderlich, dass die Passagiere bei der Buchung ihrer Reise über die Check-in- und Gepäckabfertigungsbedingungen und die Abhilfe bei Problemen informiert werden.
Erläuterungen des Europäischen Verbraucherzentrums
In Frankreich ist es bereits seit zwanzig Jahren möglich, ein Kombiticket zu kaufen. Das heißt, einschließlich einer von der SNCF bereitgestellten Zugfahrt und einer weiteren Flugreise mit Air France, um das endgültige Ziel zu erreichen.
Die Bahnverbindungen ersetzen Inlandsflüge.
Für eine Fahrt von Straßburg über Paris nach New York kann beispielsweise die Fahrt in Frankreich mit dem Zug angeboten werden.
Sie müssen mit Ihrem Flugticket zum SNCF-Schalter im Bahnhof (zwischen 24 Stunden und 20 Minuten vor Abfahrt des Zuges) gehen, um das Zugticket abzuholen und abzustempeln.
Das Gepäck wird jedoch nur am Pariser Flughafen und nicht am Abflugbahnhof abgeholt.
Freiburg – Athen über Frankfurt mit dem Zug und dann mit dem Flugzeug
Am 1. August wird die Deutsche Bahn (DB). die erste Bahngesellschaft, die einer Airline-Allianz beigetreten ist.
Kunden der 26 Mitgliedsfluggesellschaften der Star Alliance starten oder beenden ihre Fahrt mit der Bahn, ohne eine zusätzliche Fahrkarte kaufen zu müssen. Sie können zum Beispiel mit einem DB-Zug von Freiburg im Breisgau nach Frankfurt reisen und dann mit einer Reservierung auf der Website der griechischen Fluggesellschaft Aegean Airlines nach Athen abheben.
Der Check-in erfolgt online 23 Stunden bis 15 Minuten vor Abfahrt des Zuges. Anschließend wird eine einzelne Bordkarte ausgestellt.
Diese größere Interoperabilität ist eine gute Nachricht für den Planeten, da mehr Züge weniger Flugreisen und damit weniger Umweltverschmutzung bedeuten.
Dennoch ist in dieser neuen Formel vorerst keine grenzüberschreitende Bahnverbindung geplant. Ein Kunde steigt in Frankfurt ein, verlässt aber z.B. aus Straßburg, Nancy oder Metz müssen ein Zugticket über ein Bahnunternehmen buchen oder einen Bus nehmen.
Das Recht, mit dem nächsten Flugzeug zu reisen, wenn der Zug Verspätung hat
Diese neue Zusammenarbeit baut auf einer bestehenden Partnerschaft mit Lufthansa auf: der Lufthansa Express Rail.
Die Fahrgäste reisen von den Bahnhöfen aus nach Frankfurt 24 deutsche Städte, bevor es in die ganze Welt geht.
Wie bei Air France wird automatisch ein Sitzplatz im nächsten Flugzeug reserviert, wenn ein Passagier seinen Flug aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls verpasst.
Diese Garantie ist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen enthalten und besteht nicht, wenn der Verbraucher ein Flugticket und ein Bahnticket separat gekauft hat (Rail & Fly).
Diese Kombination wird oft von Reiseveranstaltern und Reisebüros als Teil eines Reisepakets gewählt, da sie flexibler ist. Der Veranstalter ist für den Ersatz von Fahrgästen bei verpassten Anschlüssen verantwortlich, wenn der Kauf des Bahntickets in den Leistungen enthalten ist.
Kein gemeinsames europäisches Recht für alle Verkehrsträger
Die Europäische Union garantiert getrennte Rechte zum Bahnreisende und Flugreisende. Aber es gibt keine gemeinsamen Rechtsvorschriften für Luft- und Schienenverkehr.
In Ermangelung eines Textes, der alle Verkehrsmittel regelt, gibt es keine Garantie dafür, dass dem Verbraucher die Fahrkarte erstattet und die gesamte Fahrt entschädigt wird. Es ist jedoch ratsam, die Anfrage bei der Fluggesellschaft zu stellen, da dort das Kombiticket gekauft wurde.
Um dieser Rechtsunsicherheit ein Ende zu bereiten, das Europäische Verbraucherzentrum fordert daher die Schaffung eines für alle Verkehrsträger gemeinsamen europäischen Fahrgastrechts. Diese neue Verordnung würde den Nutzern eine Reihe solider Rechte garantieren.
Im Falle eines Problems zwischen einem französischen Passagier und einem deutschen Unternehmen oder einem anderen Land der Europäischen Union, das Europäische Verbraucherzentrum und das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich kompetent sind, um bei der gütlichen Beilegung des Streits zu helfen.
Um mehr über den Verbraucherschutz zu erfahren, Besuchen Sie cec-zev.eu
Der Artikel Ein einziges Zug- und Flugticket: Das ist neu… in Deutschland! erschien zuerst auf FrenchDailyNews.