Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland angewiesen, die Todesstrafe für zwei britische Kriegsgefangene nicht zu vollstrecken.
Die Briten Aiden Aslin und Shaun Pinner hatten sich den ukrainischen Streitkräften angeschlossen, um gegen die Russen zu kämpfen. Sie wurden von einem Gericht in der pro-russischen „Volksrepublik“ Donezk zum Tode verurteilt. Er entschied, dass die Männer Killer seien und sich daher nicht auf die Genfer Verträge berufen könnten, die die Behandlung von Kriegsgefangenen regeln.
Der Europäische Gerichtshof beruft sich auf die sog vorläufige Regelung† Russland müsse „alles tun, um zu verhindern, dass hier die Todesstrafe vollstreckt wird“, heißt es in einer Erklärung des Gerichts Erläuterung† Darüber hinaus muss Russland die Inhaftierten gut behandeln und ihnen Zugang zu medizinischer Versorgung verschaffen.
Die britische Regierung sagte zuvor, sie habe keinen Kontakt mit Russland über die Situation der beiden Inhaftierten. Die Briten haben die ukrainische Regierung in Kiew aufgefordert, die Männer freizulassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fungiert als Gericht für die Mitglieder des Europarates. Russland wurde im vergangenen März wegen seiner Invasion in der Ukraine aus dem Rat ausgeschlossen. Zuvor hatte das Land bereits ein Verfahren zum Austritt aus der Organisation eingeleitet.
Neben den beiden Briten wurde in Donezk auch ein Marokkaner zum Tode verurteilt. Da Marokko kein Mitglied des Europarates ist, kann das Gericht nicht über seine Situation entscheiden.