Stalker verwenden zunehmend GPS-Tracker, um ihre Opfer genau zu verfolgen. Dies geht aus Gerichtsentscheidungen hervor. Heute wurde Zwollenaar Paul H. verurteilt, unter anderem weil er einen Tracker unter dem Auto und in der Tasche seiner Frau versteckt hatte. Professor Marijke Malsch bezweifelt stark, ob Füllstandbaken für alle verfügbar sein sollten.
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Denn so ist es mittlerweile: GPS-Tracker sind legal käuflich und damit für jedermann erhältlich. Sie können sie für einige zehn bis mehrere hundert Euro (online) erwerben. Das versteht auch Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Gerrit Jan Zwenne. „Es gibt völlig legale und legitime Verwendungen. Denken Sie an eine sogenannte AirTagmit dem man schnell den Hausschlüssel findet.“ Auch Zwollenaar Paul H. verwendet Luftmarken†
Es gibt noch mehr Beispiele. Eltern verwenden sie zum Beispiel, um ihren kleinen Kindern zu folgen, die alleine ausgehen, oder um Haustiere zu finden. Sehr teure Fahrzeuge oder Wertsachen enthalten manchmal auch Tracker, damit sie nach einem Diebstahl zurückverfolgt werden können. Auch das ist erlaubt. Und in der Wirtschaft verfolgen einige Arbeitgeber die Autos ihrer Mitarbeiter. Daran sind Regeln geknüpft. Auch die Polizei setzt sie regelmäßig zur Verfolgung von Verdächtigen ein.
Gefühl der Unsicherheit
Die Probleme entstehen, wenn Privatpersonen sie heimlich benutzen, um jemand anderem dicht auf den Fersen zu sein. Zwenne: „Eine heimliche Nutzung zur heimlichen Verfolgung von Personen ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen. Zum Beispiel, wenn ein begründeter Verdacht auf schweres Fehlverhalten besteht, das nachweislich nur mit Hilfe eines Trackers aufgedeckt werden kann.“
Marijke Malsch ist von der Open University und Senior Researcher am Netherlands Institute for the Study of Crime and Law Enforcement (NSCR). „Die meisten Stalking-Methoden sind besorgniserregend, besonders wenn sie in Kombination eingesetzt werden. Das Opfer kann dann den Eindruck bekommen, dass es nirgendwo mehr sicher ist. Außerdem kann das Opfer mit einem Tracker im Auto immer verfolgt werden.“ verstärkt das Gefühl nicht mehr sicher zu sein.“
Gadgets „helfen“ Stalkern
Sie bezweifelt stark, ob es sinnvoll ist, Tracker legal für alle verfügbar zu machen. „Die neueste Stalking-Forschung, an der ich teilgenommen habe, zeigt, dass die Möglichkeiten, die das Internet bietet – sowie technische Tools wie Tracker – Stalkern viel mehr Möglichkeiten bieten, das Opfer zu belästigen.“
Strafrechtsprofessor Sven Brinkhoff stellt fest, dass das systematische Verfolgen von Personen, die ein solches Gerät nicht verwenden wollen, schnell unter Stalking fällt. Der GPS-Tracker tauchte in letzter Zeit häufiger bei Stalking-Fällen auf, wie bei H. in Zwolle.
Hartnäckige Tätergruppe
Zuvor hatte die Justiz versucht, Personen, die heimlich Tracker platziert hatten, wegen „Abhörens“ zu verurteilen. Aber das Gericht in Den Haag sprach einen Verdächtigen frei, der dies getan hatte, weil das Aufstellen eines Leuchtfeuers kein Abhören ist. Sie fangen keine Informationen ab. In Stalking-Fällen gab es mehrere Verurteilungen wegen heimlichen Einsatzes von Trackern, oft in Kombination mit anderen Stalking-Methoden. Auch H. wurde heute unter anderem wegen des Einsatzes von Trackern verurteilt.
Stalking ist schwer zu bekämpfen. Malsch: „Stalker sind von ihrem Opfer besessen, es ist eine sehr hartnäckige Tätergruppe. Rückfälle nach einer Verurteilung sind bei Stalkern hoch, mehr als die Hälfte belästigen das Opfer nach einer Verurteilung weiter. Dies gilt insbesondere für Stalker, die bereits vor ihrer Verurteilung vorbestraft waren. Stalker, die zum ersten Mal verurteilt werden, hören mit größerer Wahrscheinlichkeit auf, ihr Opfer zu belästigen.“
Verfahren gegen Paul H. aus Zwolle
Der aus Zwolle stammende Paul H. hörte von seiner Frau, dass sie sich scheiden lassen wollte, während er das nicht wollte. Weil er dachte, dass sie betrügt, platzierte er heimlich mehrere GPS-Tracker. Im Futter ihrer Taschen, am Auspuff des Autos. Dann schickte er ihr unzählige Apps mit Texten wie: „Was machst du in Utrecht?“.
Zudem verschickte H. Drohungen. Der Mann gab dies während des Polizeigerichtsverfahrens zu. Er fühlte, dass er ein Recht darauf hatte zu wissen, wohin seine Frau ging. Außerdem habe er den Tracker unter seinem eigenen Auto platziert, deutete er an. „Dieses Auto ist in meinem Namen.“
Der Richter stellte jedoch fest, dass es sich um einen Angriff handelte. Denn er wollte seiner Frau folgen und gab es zu. „Dann spielt es keine Rolle, dass der Tracker unter dem eigenen Auto ist.“ Der Einwohner von Zwolle wurde wegen Körperverletzung, Körperverletzung und Bedrohung verurteilt. Er erhielt 100 Stunden Zivildienst und eine dreiwöchige Haftstrafe auf Bewährung.