Etwa zwei Drittel der Beschäftigten mit langjährigen Corona-Beschwerden, die sich beim UWV melden, werden zu 100 Prozent arbeitsunfähig erklärt. Die Leistungsagentur sagt, dass die Krankheit oft tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben dieser Menschen hat.
Arbeitnehmer, die seit zwei Jahren krank sind und deshalb arbeitsunfähig oder weniger arbeitsfähig sind, können Anspruch auf eine Invalidenrente haben. Die Arbeitnehmerversicherungsanstalt (UWV) stellt fest, ob Personen Anspruch darauf haben.
Etwa 85 Prozent der erkrankten Mitarbeiter mit langjährigen Corona-Beschwerden, die beim UWV landen, erhalten eine Invalidenrente. In den meisten Fällen wurden sie für vollständig arbeitsunfähig erklärt.
„Die Zahlen spiegeln wider, was unseren Kassenärzten in der Arztpraxis begegnet. Sie sehen, dass langanhaltende Corona-Beschwerden oft große, weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Klienten haben und es daher in vielen Fällen zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit kommt. “, sagt Herman Kroneman, medizinischer Berater des Krankenhauses. UWV.