ISLAMABAD: Im Zuge eines Verbots nicht registrierter virtueller privater Netzwerke (VPNs) in ganz Pakistan – angeblich mit dem Ziel, deren Nutzung durch militante Gruppen für Finanztransaktionen und gewalttätige Aktivitäten zu verhindern – hat die pakistanische Telekommunikationsbehörde (PTA) ein Registrierungsverfahren für Unternehmen und Freiberufler zur Nutzung dieser Netzwerke eingeleitet VPNs.
Das landesweite Verbot, das am Freitag gegen die Leitung des Innenministeriums verhängt wurde, wurde von Beobachtern und Kritikern weithin als ein gemeinsamer Versuch von Regierung und Militär angesehen, abweichende Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Medienquellen haben auch darauf hingewiesen, dass die Verlangsamung der Internetgeschwindigkeit in ganz Pakistan mit der Installation einer nationalen Firewall durch die Regierung zusammenhängt. Die Firewall wurde eingesetzt, als das pakistanische Militär wegen seiner angeblichen Rolle, den ehemaligen Premierminister Imran Khan hinter Gittern zu halten, heftiger Online-Kritik ausgesetzt war, während seine Partei, Pakistan Tehreek-i-Insaf, weiterhin einem harten Vorgehen ausgesetzt war. Das Militär, das eine Einmischung in die Politik bestreitet, verwendet seit Kurzem den Begriff „digitale Terroristen“, um Online-Kritiker zu beschreiben.
Die VPN-Nutzung hat in Pakistan stark zugenommen, da Benutzer neben zahlreichen anderen Websites auch auf X (ehemals Twitter) zugreifen möchten, eine seit Februar gesperrte Plattform. Die Behörden behaupten außerdem, dass VPN-Software eingesetzt werde, um Beschränkungen für pornografische Inhalte zu umgehen.
PTA sagte, es habe den VPN-Registrierungsprozess für Organisationen und Freiberufler optimiert. Unternehmen wie Softwarehäuser, Callcenter, Banken, Botschaften und Freiberufler können ihre VPNs jetzt online über die offizielle Website der PTA registrieren. Der Registrierungsprozess ist in vier verschiedene Kategorien unterteilt: Unternehmen, Freiberufler, Callcenter und Videokonferenzen.
„Bis heute haben mehr als 20.000 Unternehmen und Freiberufler ihre VPNs durch diesen effizienten Prozess erfolgreich registriert“, sagte PTA in einer Erklärung am Samstag.
Laut PTA umfasst der Registrierungsprozess das Ausfüllen eines Online-Formulars und die Angabe grundlegender Daten, einschließlich der Personalausweisnummer, der Angaben zur Unternehmensregistrierung und des Steuerzahlerstatus. Freiberufler müssen außerdem einen Nachweis über ihre Zugehörigkeit zu einem Projekt oder Unternehmen vorlegen, beispielsweise eine Brief- oder E-Mail-Bestätigung.
Außerdem müssen Antragsteller eine IP-Adresse für die VPN-Konnektivität angeben. Eine feste IP-Adresse kann über Internetdienstanbieter bezogen werden.
Nachdem das Innenministerium seinen Brief mit der Forderung nach einem VPN-Verbot verbreitet hatte, erklärte der Council of Islamic Ideology, ein verfassungsrechtliches Beratungsgremium, dessen Aufgabe es ist sicherzustellen, dass Gesetze mit islamischen Grundsätzen in Einklang stehen, in einer am selben Tag veröffentlichten Erklärung die VPN-Nutzung für „unislamisch“.
„Die Regierung und der Staat haben aus islamischer Sicht die Autorität, alle Handlungen zu verhindern, die zu Fehlverhalten führen oder es begünstigen“, wurde der Vorsitzende des Rates, Raghib Hussain Naeemi, zitiert. „Daher stehen Maßnahmen zur Blockierung oder Einschränkung des Zugangs zu unmoralischen und anstößigen Inhalten, einschließlich des Verbots von VPNs, im Einklang mit der Scharia.“