TOKIO: Der japanische Gesetzgeber hat am Freitag ein Gesetz erlassen, das die Option ermöglicht gemeinsames Sorgerecht von Kinder nach Scheidung.
Seit Jahrzehnten Japan, wurde einem Elternteil – fast immer der Mutter – das Sorgerecht zugesprochen, wenn eine Ehe endete, eine Regel, die von ihren Befürwortern als Schutz vor häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch angesehen wird. Es wurden jedoch Bedenken geäußert, dass dadurch der sinnvolle Kontakt zwischen dem anderen Elternteil und seinem Kind unterbrochen werden könnte. Die seit langem schwelende Frustration nicht betreuender Eltern – oft Väter – über den mangelnden Zugang zu Kindern hat dazu beigetragen, den Druck für Veränderungen zu erhöhen.
Ein UN-Ausschuss empfahl Japan im Jahr 2019, „das gemeinsame Sorgerecht für Kinder zuzulassen, wenn es dem Wohl des Kindes dient, auch für ausländische Eltern“.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass das alleinige Sorgerecht beibehalten wird, wenn beide Elternteile zustimmen, dass dies die beste Option ist, oder in gerichtlich anerkannten Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch.
Ein Elternteil kann in „Notsituationen“ auch Entscheidungen treffen, ohne den anderen zu Fragen wie Schulbildung oder Gesundheit zu konsultieren.
Es gibt keine offiziellen Zahlen zur Zahl der Minderjährigen, die in Japan von ihren Eltern getrennt sind. Eine im Jahr 2022 von einer Selbsthilfegruppe für alleinerziehende Mütter durchgeführte Umfrage ergab, dass 80 % der Alleinerziehenden in Japan gegen ein gemeinsames Sorgerecht waren oder nicht dazu geneigt waren.
Seit Jahrzehnten Japan, wurde einem Elternteil – fast immer der Mutter – das Sorgerecht zugesprochen, wenn eine Ehe endete, eine Regel, die von ihren Befürwortern als Schutz vor häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch angesehen wird. Es wurden jedoch Bedenken geäußert, dass dadurch der sinnvolle Kontakt zwischen dem anderen Elternteil und seinem Kind unterbrochen werden könnte. Die seit langem schwelende Frustration nicht betreuender Eltern – oft Väter – über den mangelnden Zugang zu Kindern hat dazu beigetragen, den Druck für Veränderungen zu erhöhen.
Ein UN-Ausschuss empfahl Japan im Jahr 2019, „das gemeinsame Sorgerecht für Kinder zuzulassen, wenn es dem Wohl des Kindes dient, auch für ausländische Eltern“.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass das alleinige Sorgerecht beibehalten wird, wenn beide Elternteile zustimmen, dass dies die beste Option ist, oder in gerichtlich anerkannten Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch.
Ein Elternteil kann in „Notsituationen“ auch Entscheidungen treffen, ohne den anderen zu Fragen wie Schulbildung oder Gesundheit zu konsultieren.
Es gibt keine offiziellen Zahlen zur Zahl der Minderjährigen, die in Japan von ihren Eltern getrennt sind. Eine im Jahr 2022 von einer Selbsthilfegruppe für alleinerziehende Mütter durchgeführte Umfrage ergab, dass 80 % der Alleinerziehenden in Japan gegen ein gemeinsames Sorgerecht waren oder nicht dazu geneigt waren.