Da Apple mit einer Kartellklage des US-Justizministeriums (DOJ) konfrontiert ist, könnte man annehmen, dass Hinweise auf die bestehenden wettbewerbswidrigen Gegenwinde des Unternehmens aus Cupertino in Europa in der gesamten Beschwerde des DOJ reichlich gespickt sind – nur um ein wenig zusätzlichen Kontext zu schaffen moralische Unterstützung, wenn nichts anderes. Aber Europa wird kaum erwähnt.
Das einzige Mal, dass Europa jedoch ausdrücklich erwähnt wird, bezieht sich auf Apples Einfluss auf digitale Geldbörsen, NFC und mobile Zahlungstechnologie innerhalb seines iOS-Ökosystems.
Zum Vergleich: Die EU hat im Mai 2022 Anklage gegen Apple erhoben und kam zu dem Schluss, dass Apple „eine marktbeherrschende Stellung“ bei mobilen Geldbörsen missbraucht hat, indem es konkurrierende Dienste daran gehindert hat, auf die kontaktlose NFC-Zahlungsfunktion des iPhones zuzugreifen. Zu Beginn dieses Jahres hat Apple die europäischen Regulierungsbehörden beschwichtigt, indem es vorschlug, mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten von Drittanbietern endlich den kostenlosen Zugriff auf NFC auf iOS zu ermöglichen und so Apples eigene Zahlungs- und Geldbörsendienste zu umgehen. Da diese Änderungen jetzt in Gang sind, möchte das DOJ zumindest theoretisch mitmachen.
In einer beim US-Bezirksgericht New Jersey eingereichten Beschwerde stimmte das DOJ der Behauptung der EU zu, dass Apple seine eigene mobile Zahlungstechnologie zu Unrecht begünstigt und Drittentwicklern kaum eine andere Wahl lässt, als mitzuspielen. Die Anmeldenotizen:
Es gibt keine technische Einschränkung für die Bereitstellung des NFC-Zugriffs für Entwickler, die Wallets von Drittanbietern anbieten möchten. Beispielsweise ermöglicht Apple Händlern, die NFC-Antenne des iPhones zu nutzen, um Tap-to-Pay-Zahlungen von Verbrauchern zu akzeptieren. Apple erkennt auch an, dass dies technisch gesehen der Fall ist Es ist möglich, einem iPhone-Benutzer die Möglichkeit zu geben, eine andere App (z. B. die App einer Bank) als Standard-Zahlungs-App festzulegen, und Apple beabsichtigt, diese Funktionalität in Europa zuzulassen.
Dieser einsame Verweis auf Europa verrät uns etwas über die Unterschiede zwischen zwei Gerichtsbarkeiten, die versuchen, einen großen Plattformkontrolleur unter Kontrolle zu halten.
Kategorien
Die Beschwerde des Justizministeriums zu digitalen Geldbörsen konzentriert sich teilweise auf fünf große Kategorien. Eine davon sind sogenannte „Super-Apps“, die Apple nach Angaben des Justizministeriums blockiert hat, weil sie Apples eigenes App-Ökosystem „grundlegend stören“, da sie es Entwicklern ermöglichen würden, mehrere Funktionen und Miniprogramme zu präsentieren in einer einzigen App.
Dann gibt es noch die plattformübergreifende Smartwatch-Kompatibilität, die Apple laut DOJ dadurch behindert, dass bestimmte Funktionen von Drittanbieter-Smartwatch-Herstellern eingeschränkt werden. Und auch plattformübergreifendes Messaging hat sich einen Platz auf der Liste der Beschwerden verdient, wobei das DOJ argumentiert, dass Apple „sein Smartphone-Monopol schützt“, indem es iMessage nur für iOS verfügbar macht und gleichzeitig andere verfügbare plattformübergreifende Messaging-Apps herabsetzt.
Es ist erwähnenswert, dass Europa zwar darüber nachgedacht hat, Apple zu zwingen, iMessage mit anderen Messaging-Apps von Drittanbietern kompatibel zu machen, sich aber dagegen entschieden hat.
An anderer Stelle wirft das DOJ Apple auch vor, Entwickler daran zu hindern, Cloud-Gaming-Apps anzubieten, da dies bedeuten würde, dass Entwickler Spiele erstellen könnten, die keine leistungsstarke Hardware wie das iPhone erfordern, sondern stattdessen Remote-Server verwenden, um die Spiele auf ein Gerät zu „streamen“. – und gleichzeitig mehrere Spiele in einer einzigen herunterladbaren App bündeln.
Apple hat es tatsächlich angekündigt schon im Januar dass es Game-Streaming-Dienste wie Xbox Cloud auf iPhones ermöglichen würde, aber das Justizministerium sagt, dass Apple es Entwicklern, die ihre Spiele monetarisieren möchten, immer noch zu aufwändig macht, indem sie beispielsweise die Nutzung des Apple-eigenen Zahlungssystems verlangen und gezielt Designüberarbeitungen verlangen für iPhone. Die Beschwerde lautet:
Die Regeln und Einschränkungen von Apple zwingen Entwickler effektiv dazu, eine separate iOS-spezifische Version ihrer App zu erstellen, anstatt eine einzige cloudbasierte Version zu erstellen, die mit mehreren Betriebssystemen, einschließlich iOS, kompatibel ist. Infolgedessen investieren Entwickler viel Zeit und Ressourcen in die Neuentwicklung von Apps, um plattformübergreifende Apps wie Multiplayer-Spiele auf das iPhone zu bringen.
Eine bemerkenswerte Auslassung in der Beschwerdeliste des DOJ betrifft Anti-Steering-Praktiken, für die Apple kürzlich in Europa eine Geldstrafe von 1,84 Milliarden Euro verhängt hat – im Grunde würde Apple iOS-App-Entwickler daran hindern, ihre Benutzer über günstigere Möglichkeiten zu informieren, ihren Dienst zu abonnieren ( beispielsweise über eine Website). Spotify setzt sich seit langem gegen diese Praxis ein und testet derzeit die Widerstandsfähigkeit des neuen europäischen Digital Market Act (DMA), der Anti-Steering-Bestimmungen enthält.
Während es also eindeutig einige Überschneidungen bei den Problemen gibt, die das Justizministerium und Europa im Zusammenhang mit Apples angeblichem Monopol und wettbewerbswidrigen Praktiken anzugehen versuchen, gibt es auch bemerkenswerte Unterschiede in Bezug auf bestimmte Schwerpunktbereiche. Allerdings scheinen sie bei NFC, digitalen Geldbörsen und mobilen Zahlungen am besten aufeinander abgestimmt zu sein.