Berichte sind nicht dasselbe wie Aussagen von Kronzeugen
Den Anwälten von Saïd R., Mark Dunsbergen und Robert van ‚t Land, fiel insbesondere auf, dass der Inhalt der Nachrichten nicht mit den Aussagen übereinstimmte, die B. als Kronzeuge über ihren Mandanten gemacht hatte. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, B. hierzu zu befragen.
Ein taktisches Spiel, sagte B. den Anwälten. „Es war eine Gratwanderung mit vielen Risiken“, sagte der Kronzeuge. Er sagte, er habe absichtlich Kontakt gehalten, um Gerüchte zu unterdrücken, dass er zum Staat gewechselt sei, was die Wahrheit sei. Dazu zählte laut B das „Verhalten eines Tatverdächtigen“.
Nach der Verhandlung war klar, dass das Gericht noch die notwendigen Entscheidungen treffen musste. Die Frage ist, ob die Ermittlungen am 14. Februar abgeschlossen werden oder ob dieser Tag einen anderen Charakter annimmt, mit möglichen Konsequenzen für das geplante Urteil am 27. Februar.