Eine Klage, in der Snapchat für eine Reihe von Drogenüberdosierungen bei Jugendlichen verantwortlich gemacht wird, kann fortgesetzt werden, entschied diese Woche ein Richter in Los Angeles.
Eine Gruppe von Familienmitgliedern im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen, die Fentanyl überdosiert hatten verklagte letztes Jahr den Snapchat-Hersteller Snap, in dem das Social-Media-Unternehmen beschuldigt wird, illegale Drogengeschäfte mit Fentanyl zu ermöglichen, einem synthetischen Opioid, das um ein Vielfaches tödlicher als Heroin ist. Fentanyl, das billig herzustellen ist und oft als andere Substanz getarnt verkauft wird, kann sich bereits in Mengen von nur 2 Milligramm – das Äquivalent von etwa 10 Körnern Salz – als tödlich erweisen.
Die an der Klage beteiligten Eltern und Familienangehörigen werden vom Social Media Victims Law Center vertreten, einer Kanzlei, die sich auf Zivilklagen gegen Social-Media-Unternehmen spezialisiert hat, um diese „für den Schaden, den sie gefährdeten Nutzern zufügen, rechtlich zur Verantwortung zu ziehen“.
In der Klage, die ursprünglich im Jahr 2022 eingereicht und letztes Jahr geändert wurde, wird behauptet, dass die Führungskräfte von Snap „wussten, dass das Design und die einzigartigen Funktionen von Snapchat, einschließlich verschwindender Nachrichten …, einen sicheren Online-Hafen für den Verkauf illegaler Drogen schaffen.“
„Lange vor den tödlichen Verletzungen, die zu dieser Klage führten, wusste Snap, dass seine Produktfunktionen von Drogendealern genutzt wurden, um kontrollierte Substanzen an Minderjährige zu verkaufen“, sagte Matthew P. Bergman, der das Social Media Victims Law Center gründete, damals .
In der Entscheidung vom Dienstag lehnte Richter Lawrence Riff vom Obersten Gerichtshof von Los Angeles Snaps Versuch ab, den Fall abzuweisen. Snap hatte argumentiert, dass der Fall mit der Begründung abgewiesen werden sollte, dass die Social-Media-App durch Abschnitt 230 des Communications Decency Act geschützt sei, einem Gesetz, das Online-Plattformen vor der Haftung für benutzergenerierte Inhalte schützt.
„Gerichte in Kalifornien und im Neunten Bezirk haben ausdrücklich entschieden, dass die Immunität gemäß Abschnitt 230 für Mitteilungen über illegale Drogenverkäufe und deren manchmal tragische Folgen gilt – die genauen Umstände hier –, da der Schaden aus Inhalten Dritter resultiert, die von Dritten ausgetauscht wurden.“ die Social-Media-Plattform des Angeklagten“, Snap’s Anwälte argumentierten in ihrem knapp letztes Jahr.
Riff wies zwar vier Anklagepunkte gegen Snap zurück, überstimmte jedoch die Bemühungen des Unternehmens, mehr als zehn weitere Anklagepunkte abzulehnen, darunter Fahrlässigkeit und vorsätzliche Tötung. Er ging auch auf die Relevanz von Abschnitt 230 für den Fall ein, kam jedoch nicht zu dem Schluss, dass der Rechtsschutz des Gesetzes Snap vollständig schützen sollte:
„Beide Seiten behaupten, dass das Gesetz klar und der rechtliche Weg klar ist. Nicht so. Wie groß die Meinungsverschiedenheit ist, zeigt sich darin, dass die Parteien nicht in der Lage sind, die Social-Media-Präsenz und -Aktivitäten von Snap gemeinsam als „Dienst“, „App“, „Produkt“, „Tool“, „interaktives Verhalten“, „Plattform“, „Website“ zu kennzeichnen “, „Software“ oder etwas anderes.
„Was klar und offensichtlich ist, ist, dass das Gesetz ungeklärt ist und sich in mindestens zwei Hauptaspekten in der Entwicklung befindet (1) ob „Abschnitt 230“ (ein Bundesgesetz) Snap von einer möglichen rechtlichen Haftung aufgrund der spezifischen geltend gemachten Anschuldigungen ausschließt und ( 2) ob Konzepte der verschuldensunabhängigen Produkthaftung – die normalerweise auf Lieferanten von materiellen Produkten anwendbar sind – sich bereits auf bestimmte angebliche Verhaltensweisen von Snap erstrecken oder sich jetzt erstrecken sollten.“
Diese Interpretation ist dürfte sich als kontrovers erweisen und das das Neueste aus einer ganzen Reihe aktueller Fälle in dem ein Richter die Fortsetzung einer Klage zuließ, die aus Gründen des Abschnitts 230 abgewiesen werden könnte.