Der Einkommenssteuer Die Abteilung hat die Anwendbarkeit von geklärt TDS-Haftung der E-Händler, die über das handeln ONDC-Initiative der Regierung. ONDC oder Open Network for Digital Commerce ist eine neue Initiative des Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT), die im Dezember 2021 gegründet wurde.
ONDC, ein Unternehmen der Section 8, ist eine Initiative des DPIIT zur Schaffung eines Erleichterungsmodells, das kleinen Einzelhändlern dabei helfen soll, die Vorteile des digitalen Handels zu nutzen. Dabei handelt es sich nicht um eine Anwendung, Plattform, einen Vermittler oder eine Software, sondern um eine Reihe von Spezifikationen, die darauf abzielen, offene, entbündelte und interoperable offene Netzwerke zu fördern.
CBDT gibt FAQ zur Besteuerung heraus
Gemäß den vom Central Board of Direct Taxes (CBDT) herausgegebenen FAQs muss ein TDS in Höhe von 1 % vom Bruttoverkaufsbetrag abgezogen werden, einschließlich der Convenience-/Verpackungs-/Versandgebühren, die von E-Commerce-Handelsplattformen für die auf ONDC aufgegebene Bestellung erhoben werden .
Das CBDT hatte Eingaben mit der Bitte um Klarheit darüber erhalten, wer für die Einhaltung der Quellensteuer (Tax Deducted at Source, TDS) gemäß den IT-Gesetzen haftbar sein sollte. Laut Gesetz ist jeder E-Commerce-Betreiber verpflichtet, TDS in Höhe von 1 % der Verkaufsmenge der über seine Plattform verkauften Waren/Dienstleistungen abzuziehen.
Das CBDT hat klargestellt, dass in einer Situation, in der mehrere E-Commerce-Betreiber (ECOs) an einer einzigen Transaktion über die ECO-Plattform beteiligt sind, die TDS-Konformität von der Lieferantenseite übernommen werden muss, die schließlich die Zahlung an den Lieferanten freigibt.
ONDC, ein Unternehmen der Section 8, ist eine Initiative des DPIIT zur Schaffung eines Erleichterungsmodells, das kleinen Einzelhändlern dabei helfen soll, die Vorteile des digitalen Handels zu nutzen. Dabei handelt es sich nicht um eine Anwendung, Plattform, einen Vermittler oder eine Software, sondern um eine Reihe von Spezifikationen, die darauf abzielen, offene, entbündelte und interoperable offene Netzwerke zu fördern.
CBDT gibt FAQ zur Besteuerung heraus
Gemäß den vom Central Board of Direct Taxes (CBDT) herausgegebenen FAQs muss ein TDS in Höhe von 1 % vom Bruttoverkaufsbetrag abgezogen werden, einschließlich der Convenience-/Verpackungs-/Versandgebühren, die von E-Commerce-Handelsplattformen für die auf ONDC aufgegebene Bestellung erhoben werden .
Das CBDT hatte Eingaben mit der Bitte um Klarheit darüber erhalten, wer für die Einhaltung der Quellensteuer (Tax Deducted at Source, TDS) gemäß den IT-Gesetzen haftbar sein sollte. Laut Gesetz ist jeder E-Commerce-Betreiber verpflichtet, TDS in Höhe von 1 % der Verkaufsmenge der über seine Plattform verkauften Waren/Dienstleistungen abzuziehen.
Das CBDT hat klargestellt, dass in einer Situation, in der mehrere E-Commerce-Betreiber (ECOs) an einer einzigen Transaktion über die ECO-Plattform beteiligt sind, die TDS-Konformität von der Lieferantenseite übernommen werden muss, die schließlich die Zahlung an den Lieferanten freigibt.