Umzug in eine andere Gemeinde
Sie erhalten Ihre Wahlkarte an der Adresse, an der Sie am 9. Oktober 2023 registriert waren. Diese Adresse bestimmt, in welcher Gemeinde Sie wählen können.
Sind Sie inzwischen in eine andere Gemeinde gezogen? Dann können Sie mit Ihrer Wahlkarte in Ihrer alten Gemeinde wählen. Wenn Sie in Ihrer neuen Gemeinde wählen möchten, müssen Sie zusätzlich einen Wählerausweis beantragen.
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