Der Rechtsstreit zwischen Max Verstappen und dem Online-Supermarkt Picnic muss neu aufgerollt werden. Das hat der BGH in einem Fall entschieden, den der Rennfahrer gegen den Web-Supermarkt angestrengt hatte, weil dieser in einer Anzeige einen Verstappen-Doppelgänger verwendet hatte. Das Berufungsgericht entschied zuvor, dass Picnic den Doppelgänger verwenden könne, aber der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung auf.
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