Die angekündigten Wiederherstellungsprogramme für Kinder und Ex-Partner, die in den Beihilfeskandal verwickelt sind, sollten laut dem Nationalen Ombudsmann und dem Ombudsmann für Kinder schneller kommen. Auch der große Nachholbedarf bei der Bearbeitung von Elternwidersprüchen gegen Entscheidungen der Durchführungsorganisation zur Rückforderung von Beihilfen (UHT) muss angegangen werden.
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