Anwälte sind mit einem Gesetzentwurf, der die Aufzeichnung von Gesprächen zwischen Anwälten und Gefangenen in der Hochsicherheitsanstalt (EBI) ermöglichen soll, nicht einverstanden. Polizei und Justiz hoffen mit diesem Vorschlag unter anderem, kriminelles Verhalten aus dem Gefängnis heraus bekämpfen zu können. Heute heißt es: Es ist ein guter Plan, dass die Polizei Gespräche zwischen Anwälten und Verdächtigen im EBI aufzeichnen kann.
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