Den Schengen-Staaten ist es nicht gestattet, einfach Grenzen zu kontrollieren
Österreich, Polen, Tschechien und die Slowakei sind Teil des Schengen-Raums. Einwohner der Schengen-Staaten dürfen sich innerhalb der Zone frei bewegen. Deshalb werden Menschen eigentlich nur an den Außengrenzen des Gebietes kontrolliert.
Schengen-Länder können jedoch vorübergehende Kontrollen einführen, wenn beispielsweise eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit besteht. Damit können nun auch Österreich, Polen und Tschechien an der Grenze zur Slowakei Kontrollen durchführen.