Im Schengen-Raum sind vorübergehende Grenzkontrollen erlaubt
Deutschland, Polen, Tschechien und die Slowakei sind Teil des Schengen-Raums. Dies bedeutet, dass Einwohner dieser Länder frei reisen können. Deshalb werden Menschen eigentlich nur an den Außengrenzen der Zone kontrolliert.
Schengen-Länder können jedoch vorübergehende Kontrollen einführen, wenn beispielsweise eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit besteht.
Die slowakische Regierung wird am Mittwoch zusammentreten. Dann werde das Land auf die Grenzkontrollen reagieren, sagt Premierminister Ódor.
Ódor stellt fest, dass „Migration eine europäische Lösung an den Außengrenzen braucht“ und dass negative Folgen entstehen könnten, wenn die Länder selbst an ihren Grenzen sicherer würden.