Hier ist eine weitere Ausgabe von „Ask Sophie“, der Ratgeberkolumne, die einwanderungsbezogene Fragen zur Arbeit bei Technologieunternehmen beantwortet.
„Ihre Fragen sind von entscheidender Bedeutung für die Verbreitung von Wissen, das es Menschen auf der ganzen Welt ermöglicht, über Grenzen hinauszuwachsen und ihre Träume zu verwirklichen“, sagt er Sophie Alcorn, ein Einwanderungsanwalt aus dem Silicon Valley. „Ob Sie im People-Ops tätig sind, ein Gründer sind oder einen Job im Silicon Valley suchen, ich würde das gerne tun beantworte deine Fragen in meiner nächsten Kolumne.
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Liebe Sophie,
Ich bin ein Startup-Gründer in Berlin. Ich bin gerade von einem Besuch im Silicon Valley zurückgekehrt, wo ich einen neuen Kunden getroffen habe. Auf der Reise wurde mir klar, dass ich in den USA ansässig sein muss, um unsere Kundenbasis in den USA auszubauen.
Was sind die besten Visumoptionen für mich und meine Familie? Wird einer von ihnen meinem Mann erlauben, zu arbeiten und seine Karriere fortzusetzen?
– Auf der Suche nach Maßstab
Hallo, ich suche!
Ein großes Lob an Sie für Ihre bisherigen Geschäftserfolge – und für Ihren Mut, den nächsten großen Schritt zu wagen und in die USA zu ziehen! Es ist mir eine Ehre, dass Sie sich zu Beginn Ihrer Reise für Sie und Ihre Familie gemeldet haben. Ich habe dich!
Möglicherweise können Sie ein persönliches konsularisches Gespräch für ein L-1- oder O-1-Visum vermeiden, wenn Sie es jetzt beantragen, da das Außenministerium den Konsularbeamten bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit eingeräumt hat, auf das Visum zu verzichten Für bestimmte Arbeitsvisa ist ein Visum-Interview erforderlich, wenn dem Begünstigten bereits zuvor ein Visum ausgestellt wurde und ihm dieses noch nie verweigert wurde.
Wenden Sie sich an einen Einwanderungsanwalt, der Sie je nach Ihren Umständen, Ihrem Zeitplan und Ihren Zielen zu den besten Einwanderungsoptionen für Sie und Ihre Familie beraten kann. Es gibt eine Vielzahl von Optionen, die auf Sie zutreffen könnten, basierend auf verschiedenen Faktoren, wie z. B. einem Mitgründer in einer bestimmten Rolle oder Ihrer Staatsbürgerschaft in bestimmten Ländern, aber lassen Sie uns zunächst auf zwei der Visumoptionen für Sie und Ihre Familie eingehen So können Sie die allgemeinen Wege vergleichen!
L-1A ist eine Top-Option
Wenn Sie in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate ununterbrochen für Ihr Startup gearbeitet haben und Ihre Anstellung durch Gehaltsabrechnungen oder Steuerdokumente dokumentieren können, kann Ihr Startup für Sie ein L-1A-Visum für unternehmensintern transferierte Führungskräfte oder Manager beantragen ein Büro im Silicon Valley einzurichten.
Um ein L-1A-Visum für die Eröffnung eines neuen Büros in den Vereinigten Staaten zu erhalten, muss Ihr Unternehmen Sie für das Visum sponsern und nachweisen, dass Sie sich einen physischen Bürostandort gesichert haben. Ihr Unternehmen kann auch Geschäftspläne, Wachstumsmodelle und Organigramme einreichen. Wenn Sie ein neues Büro in den USA eröffnen und für ein L-1A-Visum zugelassen sind, kann diese Art von Visum zunächst bis zu einem Jahr gültig sein. Um das L-1A darüber hinaus auszudehnen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr US-Unternehmen Ihren Wachstumsmodellen entspricht und dass das Unternehmen rentabel ist.
Wenn Ihr Startup in Ihrem Heimatland in Ihrem Namen ein L-1A beantragt, müssen Sie nach Genehmigung des Antrags bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein Visum beantragen. Es liegt im Ermessen der konsularischen Vertretungen, im Einzelfall mindestens bis Ende 2023 auf Befragungen zu verzichten.
Manche Menschen reisen zunächst mit ESTA oder einem B-1-Geschäftsbesuchervisum in die USA, um sich ein Büro zu sichern und potenzielle Kunden zu treffen. Es ist wichtig zu bedenken, dass es sich beim B-1-Visum nicht um ein Arbeitsvisum handelt. Daher ist es Ihnen nicht gestattet, in den USA zu arbeiten dürfen Führen Sie einige Geschäftsaktivitäten durch, z. B. die Teilnahme an Besprechungen und die Unterzeichnung eines Mietvertrags oder anderer Vereinbarungen. Wenn Sie ein Büro haben und alle anderen Anforderungen des L-1A erfüllen, kann Ihr Startup bei Ihnen einen L-1A-Antrag stellen.
Das B-1-Visum ist zunächst sechs Monate gültig (ESTA ist jeweils nur 90 Tage gültig) und kann bei Bedarf in den USA einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Für das L-1A steht eine Premium-Bearbeitung zur Verfügung, was bedeutet, dass die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) gegen eine Gebühr innerhalb von 15 Tagen entweder über Ihren Fall entscheidet oder eine Beweisanfrage stellt.
Wenn Ihr Mann Sie in die USA begleiten möchte, um sich einfach dort zu bewerben und Vorstellungsgespräche zu führen, während Sie nach Büroräumen suchen, kann er mit ESTA einreisen oder auch ein B-1-Visum beantragen. Das B-1- und das B-2-Besuchervisum für Vergnügungszwecke werden zusammen ausgestellt. Daher ist es wichtig, dass Sie und Ihr Mann die US-Einwanderungsbehörden, insbesondere am Flughafen, darüber informieren, dass Sie während Ihres Aufenthalts in den USA geschäftlichen Zwecken nachgehen Dies könnte Ihre Fähigkeit, in den USA zu bleiben, und zukünftige Visa und Green Cards gefährden.
Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten Kinder von L-1A-Visuminhabern haben Anspruch auf ein L-2-Visum. Als Inhaber eines L-2-Visums ist Ihr Mann berechtigt zu arbeiten. Seit 2021 müssen Personen mit einem L-2-Visum ihr Beschäftigungsgenehmigungsdokument (EAD), auch Arbeitserlaubnis genannt, nicht mehr beantragen oder erneuern. Die USCIS wird das Formular I-94 mit der Angabe „L-2S“ ausstellen, wenn Sie Ihrem Ehemann eine Statusänderung zu einem L-2 gewähren. Dies gilt als gleichwertig mit einer EAD-Karte und ist ein großer Vorteil für Familien!
Der maximale Aufenthalt in den USA mit einem L-1A-Visum beträgt sieben Jahre. Die L-1A bietet multinationalen Führungskräften und Managern den Weg zur EB-1C Green Card. Die Anforderungen für den EB-1C ähneln denen des L-1A: Ihr Unternehmen muss Sie sponsern und Sie müssen seit mindestens einem Jahr in den USA als Führungskraft oder Manager beschäftigt sein.
O-1A ist eine Option, aber . . .
Wenn das L-1A für Sie keine Option ist, haben wir Gründern mit großem Erfolg dabei geholfen, ein O-1A-Visum für außerordentliche Fähigkeiten zu erhalten. Bedenken Sie jedoch, dass im Gegensatz zum unterhaltsberechtigten Ehepartner eines L-1A-Visuminhabers der unterhaltsberechtigte O-3-Ehepartner des O-1A-Visuminhabers nicht arbeitsberechtigt ist. Ihr Mann kann jedoch arbeiten, wenn er einen Job bei seinem eigenen Arbeitgeber findet, der bereit ist, ihn für ein Arbeitsvisum zu unterstützen.
Wenn Sie den O-1A-Abschluss anstreben, ist es für Ihr Unternehmen einfacher, sich für einen L-1A-Abschluss zu qualifizieren, aber die Gesamtmesslatte für Ihre Leistungen ist höher. Allerdings stelle ich oft fest, dass sich die meisten Startup-Gründer mit einem Produkt, vielleicht einer gewissen Finanzierung und einer gewissen anfänglichen Traktion leicht qualifizieren können. Um sich für das O-1A zu qualifizieren, müssen Sie mindestens drei von acht Kriterien nachweisen, z. B. den Erhalt internationaler oder nationaler Auszeichnungen; exklusive Mitgliedschaft in Organisationen, die nur auf Einladung möglich ist; und in Fach-, Handels- oder großen Medien vorgestellt zu werden. Schauen Sie sich diese vorherige Kolumne „Fragen Sie Sophie“ an, in der ich näher darauf eingehe, wie man jedes der acht O-1A-Kriterien erfüllt. Premium-Verarbeitung ist auch für den O-1A verfügbar.
Da die EB-1A-Greencard für außerordentliche Fähigkeiten viele der gleichen Kriterien wie die O-1A aufweist, ist die O-1A relativ einfach zu einer EB-1A zu erreichen, oder einige Gründer streben eine EB-2 NIW an, wenn ihre Wartezeit akzeptabel ist .
E-2 ist auch eine Option, aber . . .
Das Investorenvisum des E-2-Vertrags ermöglicht internationalen Gründern, deren Heimatland ein Handelsabkommen mit den USA hat – wie Deutschland –, in den USA zu leben und zu arbeiten und gleichzeitig erhebliches Kapital zu investieren, um hier ein Unternehmen aufzubauen. (Das US-Außenministerium behauptet eine Liste der Vertragsländer.) Bedenken Sie jedoch, dass mindestens die Hälfte Ihres US-Unternehmens im Besitz von Personen oder Unternehmen aus dem Land sein muss, in dem Sie die Staatsbürgerschaft haben, um den E-2-Status beizubehalten, was insbesondere dann schwierig wird, wenn Ihr Startup mit der Mittelbeschaffung beginnt.
Obwohl in den E-2-Anforderungen nicht festgelegt ist, wie viel Kapital Sie für den Aufbau Ihres US-Geschäfts investieren müssen, erwarten Einwanderungsbeamte große Investitionen in Büroflächen, Ausrüstung und Inventar, die irgendwo im Bereich von 100.000 US-Dollar liegen. Das kann es für Startup-Gründer schwierig – aber nicht unmöglich – machen, sich für den E-2 zu qualifizieren. Während das E-2 nicht ausdrücklich die Schaffung von Arbeitsplätzen vorschreibt, könnten Einwanderungsbeamte Ihr US-Geschäft ohne dieses Gesetz als zu „marginal“ betrachten.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass der Prozess zur Beantragung eines E-2-Visums direkt beim Konsulat stattfindet und es keine Option für eine Premium-Bearbeitung gibt, wenn Sie in Ihrem Reisepass ein Visum für die mehrfache Einreise beantragen.
Der Ehepartner eines E-2-Visuminhabers ist berechtigt, ein EAD zu beantragen. Wie die Inhaber eines L-2-Visums verfügen auch Inhaber eines E-2-abhängigen Visums mit ihrem Visum automatisch über eine Arbeitserlaubnis und erhalten ein Formular I-94, das als Nachweis ihrer Arbeitserlaubnis dient.
Wie beim O-1A gibt es auch beim E-2-Visum keine Begrenzung für die Anzahl der Verlängerungen. Für den E-2-Antrag werden die Einwanderungsbeamten jedoch verlangen, dass Sie nachweisen, dass Sie weiterhin einen Wohnsitz und Verbindungen zu Ihrem Heimatland haben und beabsichtigen, irgendwann dorthin zurückzukehren. Dies wird als Nichteinwanderungsabsicht bezeichnet, und die Einwanderungsbeamten möchten sicherstellen, dass Sie nicht beabsichtigen und auch nicht den Wunsch haben, dauerhaft in den USA zu bleiben. Im Gegensatz dazu können Sie mit den Visa L-1A und O-1A eine Green Card (dauerhafte Aufenthaltserlaubnis) beantragen.
Einwanderungsbeamte prüfen sowohl die Anträge auf ein L-1A- als auch ein E-2-Visum eingehend, daher möchte ich Sie sanft daran erinnern, wie wichtig es ist, mit einem Einwanderungsanwalt zusammenzuarbeiten, um einen überzeugenden Fall vorzulegen, ganz gleich, für welchen Weg Sie sich entscheiden.
Genieße deine Reise!
– Sophie
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Sophie AlcornGründer von Alcorn-Einwanderungsgesetz in Silicon Valley, Kalifornien, ist ein preisgekrönter, vom State Bar Board of Legal Specialization zertifizierter Fachanwalt für Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Sophie ist begeistert davon, Grenzen zu überschreiten, Chancen zu erweitern und die Welt zu verbinden, indem sie einfühlsames, visionäres und fachkundiges Einwanderungsrecht praktiziert. Verbinde dich mit Sophie An LinkedIn Und Twitter.
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