Fragen Sie Sophie: Was muss ich über den Erhalt eines J-1-Austauschvisums wissen?

Fragen Sie Sophie Wie lange dauert es bis ich reisen

Hier ist eine weitere Ausgabe von „Ask Sophie“, der Ratgeberkolumne, die einwanderungsbezogene Fragen zur Arbeit bei Technologieunternehmen beantwortet.

„Ihre Fragen sind von entscheidender Bedeutung für die Verbreitung von Wissen, das es Menschen auf der ganzen Welt ermöglicht, über Grenzen hinauszuwachsen und ihre Träume zu verwirklichen“, sagt er Sophie Alcorn, ein Einwanderungsanwalt aus dem Silicon Valley. „Ob Sie im People-Ops tätig sind, ein Gründer sind oder einen Job im Silicon Valley suchen, ich würde das gerne tun beantworte deine Fragen in meiner nächsten Kolumne.

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Liebe Sophie,

Ich habe gerade erfahren, dass ich als Trainee für das J-1-Austauschprogramm ausgewählt wurde.

Ich bin derzeit mit einem B-1/B-2-Besuchervisum in den USA. Das Sponsorunternehmen möchte, dass ich im August anfange. Ich habe gehört, dass es mehrere Monate dauern kann, bis ich meinen Status auf J-1 ändere. Gibt es eine Möglichkeit, einen J-1 schneller zu bekommen?

Gibt es etwas, das ich über das J-1 wissen sollte, insbesondere wenn ich mich später entscheide, in den USA zu bleiben, wenn das J-1-Programm endet?

— Techie-Praktikant

Lieber Technikfreak,

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Auswahl als J-1-Praktikant für Bildungs- und Kulturaustausch!

Der Zweck des J-1 ist der Wissensaustausch zwischen Ländern. Sieh dir mein an Podcast Das bietet einen Überblick über das J-1- und das Verzichtsverfahren. Das J-1-Visum ist für Menschen aus der ganzen Welt gedacht, die in den USA arbeiten oder studieren und anschließend ihre neu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in ihr Heimatland zurückbringen möchten.

Der Trainee J-1 dauert in der Regel 18 Monate. Einige J-1-Inhaber müssen nach Ablauf ihres J-1-Status für mindestens zwei Jahre in ihr Heimatland zurückkehren. Der Verzichtsprozess kann besonders schwierig sein. Ich empfehle Ihnen, vor Beginn Ihres Programms einen Einwanderungsanwalt zu konsultieren, um festzustellen, ob Sie der zweijährigen Aufenthaltserfordernis im Ausland unterliegen. Sie können Ihnen bei Bedarf auch bei jeder J-1-Statusänderung oder einem Befreiungsantrag behilflich sein.

Gute Nachrichten: USCIS hat gerade die Premium-Verarbeitung für J-1-Statusänderungen eingeführt und verkürzt damit den Prozess für Personen, die sich derzeit in den Vereinigten Staaten aufhalten!

Kopfschuss von Sophie Alcorn

Bildnachweis: Sophie Alcorn

Denken Sie daran: Nichteinwanderungsabsicht

Die meisten US-Visa wie B-1/B-2 für Besucher, J-1 für Austauschbesucher und F-1 für Studenten erfordern von ihren Inhabern eine Nichteinwanderungsabsicht: Es ist Ihre Aufgabe, der US-Regierung zu beweisen, dass Sie planen, die Vereinigten Staaten am Ende Ihres Programms zu verlassen. Der Nachweis einer Einwanderungsabsicht – Ihre Absicht, dauerhaft in den USA zu leben, indem Sie eine Green Card erhalten – ist für Einwanderungsbeamte ein Grund, Ihr Visum zu verweigern. Auch andere Faktoren, etwa die Tatsache, dass Sie einen Partner mit US-Staatsbürgerschaft haben oder dass Sie vorhaben, langfristig in den USA zu arbeiten, könnten als Beweis für Ihre Einwanderungsabsicht gewertet werden.

Für das J-1 müssen Sie den Einwanderungsbeamten nachweisen, dass Sie beabsichtigen, irgendwann in Ihr Heimatland zurückzukehren, indem Sie einen Wohnsitz in Ihrem Land behalten oder nachweisen, dass Sie Verbindungen zu Ihrem Wohnsitzland haben. Der Grund, warum das Außenministerium dieses Programm verwaltet, besteht darin, den Wissensfluss auf der ganzen Welt zu fördern. (Denken Sie daran, dass wir vor dem Internet im Allgemeinen physisch reisen mussten, um Wissen und Informationen auszutauschen und uns mit Menschen in anderen Ländern zu vernetzen!)

Wie bekomme ich einen J-1?

Nachdem Sie sich für ein Programm angemeldet haben, erhalten Sie ein Formular DS-2019, das Zertifikat über die Berechtigung zum Austauschbesucherstatus (J-1). Die meisten Menschen beantragen seit Kurzem beim Konsulat ein neues J-1-Visum und erhalten ein Visum für die mehrfache Einreise. Die Dauer richtet sich nach den Gegenseitigkeitsvereinbarungen, die das Außenministerium mit der Regierung des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, getroffen hat.



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