Abtreibung steht immer noch im Strafgesetzbuch. Aber es ist vor allem eine Grundsatzfrage: In der Praxis ist eine Abtreibung fast nie strafbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bedingungen sind in Artikel 296 des Strafgesetzbuches beschrieben: „Die in Absatz 1 genannte Handlung ist nicht strafbar, wenn die Behandlung durch einen Arzt in einem Krankenhaus oder einer Klinik durchgeführt wird, wo eine solche Behandlung gemäß dem Schwangerschaftsabbruchgesetz durchgeführt werden darf.“ . “ Das Schwangerschaftsabbruchgesetz ist das Gesetz der 1980er Jahre, das die Abtreibung weitgehend legalisierte und regelte. Mit anderen Worten: Solange der Eingriff vorschriftsmäßig durchgeführt wird, ist eine Abtreibung nicht strafbar.
Gegner der Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch argumentieren, dass diese Bedingungen zum Schutz des ungeborenen Kindes notwendig seien. Einige Gegner glauben auch, dass es Frauen tatsächlich vor unsicheren Abtreibungen schützt, weil es einen Rahmen schafft, innerhalb dessen eine Abtreibung sicher durchgeführt werden kann.
Befürworter argumentieren, dass die Beibehaltung der Regelung im Strafgesetzbuch die Abtreibung in ein unnötig negatives Licht wirfe und dass die Passage Frauen und Abtreibungsärzte kriminalisiere.