Noch vor vier Jahren der spanische Oberste Gerichtshof in einem Urteil darauf hingewiesen dass es so etwas wie eine „eheliche Schuld“ nicht gibt. Mit anderen Worten, eine Frau ist nicht verpflichtet, die sexuellen Bedürfnisse ihres Mannes zu befriedigen. Es mag überraschen, dass dieser Punkt noch gemacht werden muss, aber die Statistiken sprechen für sich. Laut a Nationale Umfrage Im Jahr 2019 wurden 7,5 % der spanischen Frauen über 16 Jahren von ihren Partnern oder Ex-Partnern vergewaltigt.
Diese Vergewaltigungen werden normalerweise weniger beachtet und tendenziell „als etwas weniger Ernsthaftes wahrgenommen“. Das sagt Josep Maria Tamarit Sumalla, ordentlicher Professor für Strafrecht an der Universitat Oberta de Catalunya (UOC) und Hauptautor einer wegweisenden Studie in Spanien, die zu dem Schluss kommt, dass spanische Gerichte mildere Strafen für Vergewaltigungen verhängen, wenn sie von den Opfern begangen werden Partner oder Ex-Partner.
Die Studie trägt den Titel „Wie kriminell ist es, einen Partner nach dem Justizsystem zu vergewaltigen? Analyse der Strafen in Spanien (2015-2022)“ und wurde im veröffentlicht Europäische Zeitschrift für Kriminalpolitik und -forschung. Es untersucht fast tausend Urteile zu Vergewaltigungsfällen, bei denen die Opfer erwachsene Frauen waren, die zwischen 2015 und 2022 von spanischen Provinzgerichten ergangen sind.
Die Schlussfolgerungen sind eindeutig: Wenn der Vergewaltiger der Partner oder Ex-Partner des Opfers ist, „gibt es weniger Verurteilungen, die Strafen sind milder und die Entschädigungssummen niedriger“, so der Professor, der auch Forscher am VICRIM ist ( Empirische und angewandte Viktimologie) an der Fakultät für Rechts- und Politikwissenschaften der UOC.
Weniger Verurteilungen und ein Jahr weniger Gefängnis
Bei der Durchführung der Studie wählte das Forscherteam alle Vergewaltigungsfälle aus, bei denen erwachsene Frauen die Opfer waren, die zwischen 2015 und 2022 vor spanischen Provinzgerichten verhandelt wurden. Sie untersuchten unter anderem, ob die Fälle zu einer Verurteilung, der Haftstrafe, geführt hatten und die Höhe der auferlegten finanziellen Entschädigung.
In 37 % der 964 untersuchten Vergewaltigungsfälle war der Täter der Partner oder Ex-Partner des Opfers; in 17,6 % der Fälle handelte es sich um eine dem Opfer bekannte Person; in 22,7 % der Fälle handelte es sich um einen Fremden, und in 20,9 % der Fälle war der Täter ein Verwandter des Opfers.
Die Studie zeigt, dass die Richter beschlossen, 62 % der der Vergewaltigung Angeklagten, die Partner oder Ex-Partner der Opfer waren, zu verurteilen. In anderen Fällen erhöht sich dieser Prozentsatz um 17 Punkte auf durchschnittlich 79 %. „Das ist ein statistisch signifikanter Unterschied“, betonte Tamarit.
Die durchschnittliche Haftstrafe der Verurteilten betrug 83,4 Monate in Fällen von Vergewaltigung in der Partnerschaft und 95,1 Monate in den anderen Fällen. Mit anderen Worten, die durchschnittliche Dauer der Haftstrafe war für Partner und Ex-Partner ein Jahr kürzer.
Partner und Ex-Partner mussten eine durchschnittliche Entschädigungssumme von rund 12.600 Euro zahlen. In den anderen Fällen betrug die Entschädigung dagegen fast 17.800 Euro.
Ein erschwerender Faktor in nur 22% der Fälle
Das spanische Strafgesetzbuch nahm bis 2022 keinen ausdrücklichen Bezug auf eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Übergriff innerhalb einer intimen Partnerschaft. Infolgedessen mussten die Richter beide Arten von Fällen auf der gleichen Grundlage verurteilen, obwohl sie sie treffen konnten Partnerschaftsbeziehungen aufgrund der Beziehung zwischen Täter und Opfer als mildernder oder erschwerender Umstand zu berücksichtigen.
„Unsere Analyse hat ergeben, dass die Gerichte diese Situation nur in 22 Prozent der Fälle als erschwerenden Faktor empfanden. In den meisten Urteilen wurde dies überhaupt nicht erwähnt, weshalb mildere Strafen verhängt wurden“, sagte Tamarit.
Diese Situation wird sich durch die ändern Landesgesetz „Nur ja ist ja“.das im Oktober 2022 verabschiedet wurde. „Seit der Gesetzesreform müssen die Gerichte die Strafe nun erhöhen, wenn die Vergewaltigung in einer intimen Partnerschaft stattfindet, und es wird wahrscheinlich eine Änderung geben“, so der Professor weiter.
Andererseits sei die Aufgabe der Richter keine leichte, sagte der Strafrechtsprofessor an der UOC, da es in Fällen von Vergewaltigung in Paarbeziehungen oft an Beweisen mangele und zudem „das Gesetz die Opfer von der Aussagepflicht.“
Begrenzte Studie zu psychologischen Wirkungen
Der Artikel der UOC-Forscher weist auch darauf hin, dass die Haftstrafen länger und die finanziellen Entschädigungsbeträge höher sind, wenn die Richter der Ansicht sind, dass die Vergewaltigung schwerwiegende psychische Auswirkungen auf die Opfer hatte.
„In vielen Sätzen wurde es nicht berücksichtigt, weil es nicht ersichtlich war. Das Gericht kann es nicht immer berücksichtigen, weil es nicht immer ein Gutachten gibt. Es ist noch ein langer Weg, um es sicherzustellen dass alle Opfer ein psychologisches Gutachten erhalten“, betonte Tamarit.
Perspektive und Geschlecht der Richter
Was die bewussten oder unbewussten Überzeugungen der Richter betrifft, verweist der UOC-Professor auf den Mythos der „echten Vergewaltigung“: „Nach dem Klischee wird eine echte Vergewaltigung an einem attraktiven jungen Mädchen von jemandem begangen, den sie nicht kennt Personen, die von diesem Profil abweichen, haben möglicherweise größere Schwierigkeiten, als solche erkannt zu werden, sei es die Vergewaltigung eines Mannes, einer älteren Frau oder eine Vergewaltigung in einer intimen Partnerschaft.“
Um zu beurteilen, inwieweit Richter von diesem Mythos betroffen sind, „bräuchten wir mehr qualitative Studien und Interviews mit ihnen, was sehr schwierig ist“, fügte er hinzu.
Dennoch, mit Blick auf die bereits veröffentlichte Studie: „Die Tatsache, dass es diesen Unterschied bei den Strafen gibt, muss im Rahmen eines spanischen Strafgesetzbuches betrachtet werden, das im Vergleich zu anderen Ländern sehr strenge Strafen für Vergewaltigungen vorsieht. Ob es zu längeren Haftstrafen kommen sollte, möchte ich nicht sagen, aber wir haben festgestellt, dass es eine gewisse Trägheit gibt, Fälle von sexueller Gewalt in einer Paarbeziehung nicht so ernst zu nehmen – und das müssen sie auch ernst genommen“, schloss Tamarit.
Mehr Informationen:
JM Tamarit Sumalla et al, Wie kriminell ist es laut Justizsystem, einen Partner zu vergewaltigen? Analyse von Strafen in Spanien (2015–2022), Europäische Zeitschrift für Kriminalpolitik und -forschung (2023). DOI: 10.1007/s10610-023-09537-x
Bereitgestellt von der Universitat Oberta de Catalunya (UOC)