Meta kann in Kenia wegen angeblicher rechtswidriger Entlassung und Aufnahme von Moderatoren auf schwarze Listen verklagt werden, Gerichtsurteile

Meta kann in Kenia wegen angeblicher rechtswidriger Entlassung und Aufnahme

Ein kenianisches Gericht hat entschieden, dass Meta in dem ostafrikanischen Land wegen angeblicher rechtswidriger Entlassung und Aufnahme von Inhaltsmoderatoren auf die schwarze Liste verklagt werden kann, und wies den Antrag des Social-Media-Giganten zurück, der darauf abzielte, den Fall zurückzuweisen.

Meta Platforms Inc und Meta Platforms Ireland Ltd wollten den Fall für ungültig erklären, da sie behaupteten, sie seien ausländische Unternehmen und kenianische Gerichte seien nicht zuständig, Klagen gegen sie anzuhören und zu entscheiden.

Meta und seine Content-Review-Partner in Subsahara-Afrika, Sama und Majorel, wurden in Kenia von 183 Content-Moderatoren verklagt. Die Moderatoren behaupten, dass sie von Sama rechtswidrig gefeuert wurden und dass Meta seinen neuen in Luxemburg ansässigen Partner Majorel angewiesen hat, ehemalige Moderatoren von Sama-Inhalten auf die schwarze Liste zu setzen.

Das Gericht sagte, es sei „zuständig, um die Angelegenheit der mutmaßlichen rechtswidrigen und unfairen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Entlassung“ durch Meta und Sama zu bestimmen. Es sagte auch, es sei befugt, „angebliche Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ durch Meta, Sama und Majorel durchzusetzen.

„Der vorliegende Streit entspringt einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Streit. Das Gericht wird die Art und den Umfang der Haftung in Bezug auf die mutmaßlichen Verstöße und Verstöße gegen die Verfassung prüfen, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit der Beschäftigung und den Arbeitsbeziehungen in Kenia ergeben“, fügte das Arbeitsbeziehungsgericht hinzu.

„Nach der erwogenen Feststellung des Gerichts ist es unerheblich, ob die mutmaßlichen Verstöße in einem physischen oder virtuellen Raum innerhalb der Zuständigkeit dieses Gerichts in Kenia stattfinden.“ Das Urteil ebnet nun den Weg für eine vollständige Anhörung.

Das Gericht bestätigte auch die Mitte März erlassenen einstweiligen Verfügungen, die Meta vorübergehend daran hinderten, seinen neuen Subunternehmer für die Inhaltsmoderation, Majorel, zu engagieren, und Sama, bis zur Entscheidung des Falls jede Form von Entlassungen vorzunehmen. Sama hat seitdem Moderatoren in Dauerurlaub geschickt, wodurch Metas Inhaltsüberprüfung in Subsahara-Afrika in der Schwebe bleibt.

Die Moderatoren behaupten, dass Sama es versäumt habe, die vom kenianischen Gesetz vorgeschriebenen Kündigungen herauszugeben, und dass ihre Endzahlungen an die Unterzeichnung von Geheimhaltungsdokumenten gebunden waren.

Sama argumentiert, dass es das Gesetz eingehalten und die Entscheidung, die Inhaltsmoderation einzustellen, in einer Bürgerversammlung sowie per E-Mail und Benachrichtigungsschreiben mitgeteilt habe.

Sama entließ seine Mitarbeiter Ende letzten Monats, nachdem es seinen Bereich für Inhaltsmoderation eingestellt hatte, um sich auf die Kennzeichnungsarbeit (Computer Vision Data Annotation) zu konzentrieren, und entließ 260 Moderatoren in seinem Hub in Kenia, in dem Moderatoren aus verschiedenen Ländern Afrikas untergebracht waren.

Meta und Sama stehen außerdem vor einem weiteren Fall wegen angeblicher Ausbeutung und Gewerkschaftszerschlagung. Einige Äthiopier haben den Social-Media-Riesen auch wegen Behauptungen verklagt, er habe hasserfüllte Inhalte verstärkt und nicht genug Personal mit Kenntnissen der Landessprachen gehabt, um Inhalte zu moderieren.

tch-1-tech