Die Hälfte der verurteilten Jugendlichen erhält keine vom Gericht angeordnete Hilfe | Innere

Die Haelfte der verurteilten Jugendlichen erhaelt keine vom Gericht angeordnete


In mindestens der Hälfte der Fälle wird die Hilfe, die der Richter bestraften Jugendlichen auferlegt, nicht oder erst viel zu spät geleistet. Das signalisiert der Rat für Kinderschutz (RvdK). Es erhöhe die Chance, dass Jugendliche wieder den kriminellen Weg wählen, sagt Strafrechtsreferentin Madelon Ultee vom RvdK.

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