Seit Samstag, 12.00 Uhr, gilt in Ter Apel eine neue Notstandsverordnung, berichtet die Sicherheitsregion. Asylsuchenden, die noch nicht bei der Antragsstelle registriert sind, ist es untersagt, sich auf dem Gelände zu bewegen.
Das Verbot gilt nicht für bereits angemeldete Personen oder Personen, die einen Termin im Antragszentrum zur Anmeldung haben. Die Notverordnung war bereits früher angekündigt worden.
Hunderte Menschen haben in den vergangenen Wochen regelmäßig auf dem Gelände vor dem Antragszentrum übernachtet. Dies habe zu unsicheren und unhygienischen Situationen geführt, betonte die Sicherheitsregion am Samstag erneut. Die Notstandsverordnung gilt grundsätzlich bis zum 1. Oktober.