Ein zuvor freigesprochener 66-jähriger Mann wurde am vergangenen Donnerstag im Berufungsverfahren vom Berufungsgericht wegen illegalen Hasenfangs und Platzierens einer Wildschlinge verurteilt. Das tat er im Januar 2020 im Zoeterwoude-Naturschutzgebiet De Elfenbaan.
Der Mann wird mit 1000 Euro bestraft, weil er das Tier gefangen und die Wildschlinge gelegt hat, und 100 Euro, weil er sich in einem verbotenen Bereich von De Elfenbaan aufgehalten hat. Im Dezember 2020 wurde der Verdächtige vom Polizeirichter freigesprochen.
Am 13. Januar 2020 fanden Förster zwei fangbereite Wildschlingen. Später an diesem Tag und am Tag danach wurden sechs weitere solcher Fallen gefunden. Die ermittelnden Beamten beschlossen, eine Wildkamera in der Nähe der Wildschlingen zu platzieren.
Wenige Tage später, am 17. Januar, wurde ein 66-jähriger Mann von der Wildkamera gefilmt. Er ging auf eine der Schlingen zu und sah sich forschend um. Am nächsten Tag fand ein Förster einen lebenden Hasen in einer der Wildschlingen. Er erlöst den Hasen von seinem Elend und lässt ihn tot in der Schlinge zurück.
Tagelang lag der tote Hase in der Schlinge. Danach wurde der Mann am 22. Januar erneut von der Wildkamera fotografiert. Kurz darauf wurde der Hase vom Ranger im Wasser gefunden, entfernt von der Wildschlinge. Der Mann wurde kurz darauf festgenommen, nachdem er vom Beamten in De Elfenbaan entdeckt worden war. Er hatte eine Spielschlinge dabei.
Der Mann wurde verdächtigt, sechs Wildschlingen gelegt und einen Hasen gefangen und getötet zu haben. Dass er den Hasen getötet hat, gilt ebenso wenig als erwiesen wie das Legen der fünf anderen Wildschlingen.