T. verlässt Gericht nach Aussage zum Gefängnisregime
Der Anwalt von T. ist der Ansicht, dass eine zusätzliche Haftstrafe „überhaupt keinen Zweck hat“. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird eine zusätzliche Strafe Einfluss auf einen möglichen Antrag auf vorzeitige Entlassung haben. T. könnte dafür künftig in Frage kommen.
Als der Beamte die Forderung stellte, war T. nicht mehr im Gerichtssaal anwesend. Er verließ das Gericht, nachdem er in einer Erklärung seine Frustration über das Gefängnisregime zum Ausdruck gebracht hatte. Der Richter wird in diesem Fall am 12. Dezember entscheiden.
T. verbüßt eine lebenslange Haftstrafe für den Angriff, den er im März 2019 in einer Utrechter Straßenbahn verübte. Vier Menschen kamen ums Leben und sechs Menschen wurden verletzt.